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   OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11   

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https://dejure.org/2011,46107
OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws 125/11 (https://dejure.org/2011,46107)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88

    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Weil es keine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der dem verurteilten Angeklagten dessen notwendige Auslagen aufzuerlegen sind, kann davon auch nicht abgesehen werden (BGH NStZ 1989, 239).

    Gestützt etwa auf Gründe der erzieherischen Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen Jugendlicher (vgl. Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 74 Rn. 15 a) und den Präventionszweck des JGG (vgl. Ostendorf, JGG, 8. Aufl., § 74 Rn. 6) ist diese Ansicht mit dem Wortlaut des § 74 JGG nicht zu vereinbaren und überschreitet damit die Grenzen zulässiger Auslegung (BGH NStZ 1989, 239; vgl. auch Schatz a.a.O., Rn. 20).

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Darüber hinaus bietet § 74 JGG im Falle der Verurteilung aber keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 503; KG JR 1983, 37; OLG Düsseldorf MDR 1991, 561; OLG Frankfurt GA 1994, 286 unter Aufgabe der bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 2 Ws 214/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
    Darüber hinaus bietet § 74 JGG im Falle der Verurteilung aber keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 503; KG JR 1983, 37; OLG Düsseldorf MDR 1991, 561; OLG Frankfurt GA 1994, 286 unter Aufgabe der bis dahin entgegenstehenden Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14

    Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen

    Er schließt sich insoweit den Ausführungen des Brandenburgischen OLG in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 (2 Ws 125/11; juris) mit ergänzenden Ausführungen an.

    Dahinstehen kann, ob § 74 JGG grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, davon abzusehen, dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen und diese Auslagen der Staatskasse aufzubürden, oder ob unter "Auslagen" i.S.d. § 74 JGG allein die Auslagen Dritter zu verstehen sind (vgl. insoweit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 2011, 2 Ws 125/11, NStZ-RR 2012, 192; BGH, Beschluss vom 15. November 1988, 4 StR 528/88, NStZ 1989, 239; BGH, Beschluss vom 16. März 2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 1993, 2 Ws 214/93, GA 1994, 286).

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