Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3922
OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07 (https://dejure.org/2008,3922)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2008 - 13 U 123/07 (https://dejure.org/2008,3922)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2008 - 13 U 123/07 (https://dejure.org/2008,3922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der Kosten einer unbegründeten Klage infolge der Nichtablieferung oder nicht rechtzeitigen Ablieferung eines Testamentes; Fahrlässige Verletzung einer Ablieferungspflicht

  • OLG Brandenburg PDF

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testament nicht abgeliefert - Schadensersatzpflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Pflicht zur Ablieferung eines Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testamente sind beim Nachlassgericht abzugeben - Lebensgefährte verwahrte das Ehegattentestament der Verstorbenen im Keller

  • heuking.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht bei verspäteter Testamentsabgabe

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle bei Testamentsbesitz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle bei Testamentsbesitz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle bei Testamentsbesitz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle bei Testamentsbesitz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament muss nach dem Tod des Erblassers umgehend an das Nachlassgericht übergeben werden - Ehemann versäumt Abgabe des Testaments seiner verstorbenen Frau

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07
    Für die Begründetheit einer derartigen Feststellungsklage bedarf es nur der Prüfung, ob der Gläubiger erst durch die verspätete Auskunftserteilung Klarheit über das Nichtbestehen eines Leistungsanspruchs hatte und der Schuldner schuldhaft seiner Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist (vgl. BGH NJW 1994, 2895 f.; 1981, 990 f. sowie Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07
    Für die Begründetheit einer derartigen Feststellungsklage bedarf es nur der Prüfung, ob der Gläubiger erst durch die verspätete Auskunftserteilung Klarheit über das Nichtbestehen eines Leistungsanspruchs hatte und der Schuldner schuldhaft seiner Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist (vgl. BGH NJW 1994, 2895 f.; 1981, 990 f. sowie Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 U 9/21

    Ablieferungspflicht für Testamente: Schutzgesetzverletzung durch Nichtablieferung

    Sie liegt im öffentlichen Interesse und in dem der Nachlassbeteiligten und dient damit bestimmungsgemäß auch dem Schutz von Individualinteressen (vgl. zum Schutzzweckcharakter des § 2259 BGB: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. März 2008 - 13 U 123/07 -, juris Rn. 22; MüKoBGB-Sticherling, 8. Aufl. 2020, BGB § 2259 Rn. 1, 2, 39; zu der Bestimmung eines Schutzgesetz im Allgemeinen z.B. BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -, juris Rn. 12; BeckOK BGB-Förster, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 823 Rn. 275-279; MüKoBGB-Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 562-564).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Es mag dahinstehen, ob der Beteiligte zu 2 seine Ablieferungspflicht schuldhaft verletzt hat und daher dem Beteiligten zu 1 für die Kosten, die durch die verspätete Ablieferung des Testaments entstanden sind, sogar schadenersatzpflichtig (vgl. dazu OLG Brandenburg, ZEV 2008, 287) wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht