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   OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23   

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https://dejure.org/2023,7351
OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23 (https://dejure.org/2023,7351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2023 - 7 U 31/23 (https://dejure.org/2023,7351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2023 - 7 U 31/23 (https://dejure.org/2023,7351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Termins nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Wiedereinsetzung bei falscher Eintragung eines Termins durch eine Rechtsanwaltsfachangestellte; Folgen beidseitiger Zustimmung zum Güterichterverfahren bei bereits anberaumtem Termin ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektronische Fristenerfassung ist zu kontrollieren!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23
    Die Organisation dieser Kontrolle gehört zu den Berufspflichten des Rechtsanwalts selbst, und zum schlüssigen Vortrag seines mangelnden Verschuldens gehört die Schilderung, welche Kontrollmechanismen er vorgesehen hat, ob und wie sie gehandhabt wurden und - gegebenenfalls - wie es dennoch zur geschehenen Terminsversäumnis hat kommen können (vgl. BGH, NJW 2012, 2201 , Rdnr. 26 f.).
  • BGH, 18.02.2020 - XI ZB 11/19

    Löschung von Grundschulden durch die Sparkasse Zug um Zug gegen Ausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23
    Die Berufung ist unzulässig, weil der Beklagte zu ihrer Begründung nicht vollständig schlüssig dargelegt hat, dass sein Prozessbevollmächtigter das Versäumen des Verhandlungstermins am 23. Januar 2023 nicht verschuldet habe (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 575 , Rdnr. 8).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23
    Es kommt mithin nicht mehr darauf an zu beurteilen, welche Verfahrens- und Kontrollmechanismen der Prozessbevollmächtigte hätte vorsehen und zur Begründung der Berufung hätte vortragen müssen, die das Löschen oder Nichtübertragen eines Terminseintrages verhindern, bevor der Termin vom Gericht ausdrücklich aufgehoben worden ist (vgl. BGH, NJW 2015, 2041 , Rdnr. 8 ff., 16).
  • BGH, 28.02.2019 - III ZB 96/18

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23
    Werden die Eingaben in dem elektronischen Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge kontrolliert, ist darin ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen (vgl. BGH, NJW 2019, 1456 , Rdnr. 13).
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