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   OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10   

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https://dejure.org/2010,3289
OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10 (https://dejure.org/2010,3289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10 (https://dejure.org/2010,3289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 15 WF 125/10 (https://dejure.org/2010,3289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe für einen abgetrennten Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe für einen abgetrennten Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2002
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10
    Es würde indes dem Wesen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs widersprechen - nämlich die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte nur im Falle der Scheidung auszugleichen - diese Übergangsregelung so auszulegen, dass alle davon erfassten Versorgungsausgleichsverfahren ihren Charakter als Folgesache verlieren und damit das Eventualverhältnis der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zur Ehescheidung entfiele (so aber Götsche, FamRZ 2009, 2047 (2051); Schneider, AGS 2009, 517 (518); Keske, FPR 2010, 78 (85); Kemper, FPR 2010, 69 (73); OLG Naumburg, Beschluss v. 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - Zit.
  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10
    Die Aussetzung des Versorgungsausgleichs hatte nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht (§ 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG) zur Folge, dass in entsprechender Anwendung des § 628 Abs. 1 ZPO der Scheidungsverbund aufgehoben wurde; das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich blieb indes Folgesache (Zöller/Philippi, 27. Aufl. Rnr. 18 zu § 628; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., Rnr. 11 zu § 628), d.h., Entscheidungen konnten nur für den Fall der Ehescheidung ergehen, wurden erst mit Rechtskraft des Scheidungsausspruchs wirksam (Zöller/ Philippi, a.a.O., Rnr. 32a zu § 623), und die Wirkungen vor Abtrennung vorgenommener Verfahrenshandlungen, insbesondere die der Prozesskostenhilfebewilligung blieben bestehen (OLG Dresden FamRZ 2002, 1415).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Dann solle nur der "Restverbund" der abgetrennten Folgesachen entfallen und jede der abgetrennten Folgesachen als selbständiges Verfahren fortgeführt werden (OLG Celle FamRZ 2011, 240; OLG Naumburg FamRZ 2011, 125 [Leitsatz]; KG - 18 AR 41/10 - Juris; OLG Jena [2. Senat für Familiensachen] - 2 WF 261/10 - Juris; OLG Rostock FamRZ 2011, 223; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 53 und 2010, 2002; OLG Braunschweig - 3 WF 23/10 - Juris).
  • OLG Rostock, 14.07.2010 - 10 UF 72/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwaltszwang zur Einlegung der Beschwerde bei

    Für die Frage, ob eine anwaltliche Vertretung geboten ist, ist maßgebend, ob die selbstständige Fortführung der Sachen die Eigenschaft als Folgesache entfallen lässt (bejahend OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10; verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts wie auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (siehe nur die unterschiedlichen Auffassungen OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern (§ 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG).

  • OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10

    Prozesskostenhilfe bei Fortführung einer abgetrennten Versorgungsausgleichssache:

    Mit dem OLG Brandenburg ( Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10) ist der Senat der Ansicht, dass es dem Wesen der öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleichs widersprechen würde, würde dieser in den genannten Fällen seinen Charakter als Folgesache verlieren.

    Ob es sich beim Wiederaufnahmeverfahren nach § 50 Abs. 1 Ziffer 2 VersAusglG um ein selbständiges oder um die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens handelt, ist umstritten (zum Meinungsstand siehe OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).

  • OLG Rostock, 14.07.2010 - 10 UF 71/10
    Für die Frage, ob eine anwaltliche Vertretung geboten ist, ist maßgebend, ob die selbstständige Fortführung der Sachen die Eigenschaft als Folgesache entfallen lässt (bejahend OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10; verneinend OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10 ).

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts wie auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (siehe nur die unterschiedlichen Auffassungen OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10 ) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern ( § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG ).

  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Eine Auswirkung auf die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe ist damit nicht verbunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010 [3 WF 23/10]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 [15 WF 125/10]; OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010 [10 WF 106/10]; a. A. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2010 [8 WF 33/10] - alle bei juris).
  • OLG Jena, 28.10.2010 - 1 WF 359/10

    FGG-Reformgesetz: Fortführung einer am 1. September 2009 ausgesetzten

    Dies ergebe sich aus der ratio des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG (OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 12598; OLG Rostock, BeckRS 2010, 19796).
  • OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11

    Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen

    Dies ergebe sich aus der ratio des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG (OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 12598; OLG Rostock, FamRZ 2011, 57 - 58).
  • OLG Jena, 24.01.2011 - 1 WF 543/10

    Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Versorgungsausgleichsverfahren: Erneuter

    Dies ergebe sich aus der ratio des Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-RG (OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 12598; OLG Rostock, FamRZ 2011, 57 - 58).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 10 UF 63/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwaltszwang zur Einlegung der Beschwerde

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 16/11903, S. 62) ergibt, wollte der Gesetzgeber mit Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG lediglich erreichen, dass alle abgetrennten Folgesachen einschließlich derjenigen über den Versorgungsausgleich als voneinander unabhängige Verfahren fortgeführt werden, ohne ihre Eigenschaft als Folgesache zu verlieren (vgl. OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 12.5.2010 - 15 WF 125/10 -, BeckRS 2010, 12598; FamVerf/Schael, § 6, Rz. 30; Wick, FuR 2010, 301, 302; so auch das Protokoll der Bund-Länder-Besprechung über erste Praxiserfahrungen mit dem FamFG am 20.10.2009 im BMJ, II.3 b, abgedruckt bei Schael, FamFR 2010, 1, 4).
  • OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10

    Versorgungsausgleich: Fortgeltung bewilligter Prozesskostenhilfe bei

    Bleibt das nach neuem Recht zu behandelnde Versorgungsausgleichsverfahren weiterhin Folgesache, erstreckt sich auch die Wirkung der nach altem Recht bewilligten Prozesskostenhilfe auf dieses, sodass für eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kein Raum ist (vgl. ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10; aA OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10, alle recherchiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10

    Zeitlicher Umfang der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren in

  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten

  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

  • OLG Dresden, 27.08.2010 - 24 WF 713/10

    Rechtsnatur ausgesetzter, wieder aufgenommener Verfahren über den

  • OLG Naumburg, 25.08.2010 - 3 WF 209/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Erstreckung der Bewilligung auf ein

  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

  • AG Ludwigslust, 03.09.2010 - 5 F 34/10

    Versorgungsausgleich: Teilweiser Ausgleichsausschluss wegen Geringfügigkeit

  • AG Ludwigslust, 11.10.2010 - 5 F 88/10

    Versorgungsausgleich beim Tod eines Ehegatten: Berücksichtigung von

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