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   OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21   

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https://dejure.org/2021,14483
OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21 (https://dejure.org/2021,14483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - 13 UF 23/21 (https://dejure.org/2021,14483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 13 UF 23/21 (https://dejure.org/2021,14483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Eheaufhebung; Reichweite von Offenbarungspflichten vor Eheschließung

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Eheaufhebung; Reichweite von Offenbarungspflichten vor Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Eheaufhebung; Reichweite von Offenbarungspflichten vor Eheschließung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 867
  • FamRZ 2022, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21
    Das setzt die Kenntnis der Bedeutung des eigenen Verhaltens beim Täuschenden voraus (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904 [906]).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 11 UF 169/06

    Eheaufhebungsklage; Scheidungsantrag: Klageänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21
    Zwar gilt die genannte Vorschrift nach ihrem Wortlaut nur, wenn in der ersten Instanz ein Scheidungsantrag abgewiesen worden ist; sie ist aber entsprechend anzuwenden, wenn in erster Instanz der Antrag auf Aufhebung der Ehe abgewiesen worden ist und in der Berufungsinstanz auf Grund einer zulässigen Klageänderung der in der Sache begründete Antrag auf Scheidung der Ehe geltend gemacht wird (vgl. Keidel/Weber FamFG, 20. A., § 146 FamFG Rn. 4; BeckOK FamFG/Weber, 37. Ed., § 146 FamFG Rn. 5; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2008, 1534; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1111; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 1211).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 141/07

    Aufhebung einer Ehe wegen unterbliebenem Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21
    Zwar gilt die genannte Vorschrift nach ihrem Wortlaut nur, wenn in der ersten Instanz ein Scheidungsantrag abgewiesen worden ist; sie ist aber entsprechend anzuwenden, wenn in erster Instanz der Antrag auf Aufhebung der Ehe abgewiesen worden ist und in der Berufungsinstanz auf Grund einer zulässigen Klageänderung der in der Sache begründete Antrag auf Scheidung der Ehe geltend gemacht wird (vgl. Keidel/Weber FamFG, 20. A., § 146 FamFG Rn. 4; BeckOK FamFG/Weber, 37. Ed., § 146 FamFG Rn. 5; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2008, 1534; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1111; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 1211).
  • OLG Oldenburg, 05.06.1998 - 11 UF 50/98

    Zulässigkeit des Stellens eines Scheidungsantrags vor Ablauf des Trennungsjahres;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21
    Dies ist nur dann der Fall, wenn beide Beteiligten einverstanden sind und der Sachverhalt so vollständig geklärt ist, dass den Beteiligten durch den Verlust der Tatsacheninstanz kein Nachteil entsteht (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 1528).
  • OLG Hamburg, 31.08.1982 - 2a UF 16/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21
    Zwar gilt die genannte Vorschrift nach ihrem Wortlaut nur, wenn in der ersten Instanz ein Scheidungsantrag abgewiesen worden ist; sie ist aber entsprechend anzuwenden, wenn in erster Instanz der Antrag auf Aufhebung der Ehe abgewiesen worden ist und in der Berufungsinstanz auf Grund einer zulässigen Klageänderung der in der Sache begründete Antrag auf Scheidung der Ehe geltend gemacht wird (vgl. Keidel/Weber FamFG, 20. A., § 146 FamFG Rn. 4; BeckOK FamFG/Weber, 37. Ed., § 146 FamFG Rn. 5; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2008, 1534; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1111; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 1211).
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