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   OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20   

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https://dejure.org/2021,14484
OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20 (https://dejure.org/2021,14484)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - 4 U 34/20 (https://dejure.org/2021,14484)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 4 U 34/20 (https://dejure.org/2021,14484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 Allroad TDI; Begriff der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 Allroad TDI; Begriff der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Die für die Berechnung des Nutzungsvorteils, um den der Anspruch der Klägerin auf (großen) Schadensersatz von vornherein gemindert ist, maßgeblichen Parameter sind dem Fahrzeughalter bekannt, jedenfalls ohne Weiteres ermittelbar; ein Feststellungsinteresse lässt sich nicht daraus generieren, dass der Kläger abweichend von den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung, nach denen es auf die aus dem erworbenen Fahrzeug (tatsächlich) gezogenen Vorteile ankommt (siehe nur BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 81), den Nutzungsvorteil auf Grundlage von - ihm nicht bekannten - Produktionskosten für das Fahrzeug oder einem noch zu ermittelnden "geminderten" Kaufpreis berechnet haben will.

    Hiervon ausgehend, handelt ein Automobilhersteller gegenüber dem Fahrzeugkäufer sittenwidrig, wenn er entsprechend seiner grundlegenden strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Durchführung des Typgenehmigungsverfahrens als selbstverständlich voraussetzen, Fahrzeuge mit einer Motorsteuerung in Verkehr bringt, deren Software bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden, und damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde abzielt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 16-27).

    Ein solches Verhalten steht einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugerwerber in der Bewertung gleich (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 ZIP 2020, 1179 Leitsatz 1 und Rn. 23, 25).

  • OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 55/18

    Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Der § 27 Abs. 1 EG-FGV zugrunde liegende Zweck erfordert überdies nicht die Nichtigkeit eines unter seiner Missachtung zustande gekommenen Rechtsgeschäfts; zur Sicherung der Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Fahrzeugtyp sieht § 25 EG-FGV vielmehr diverse Maßnahmen des KBA bis hin zum Widerruf der Typgenehmigung vor (ebenso: Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 55/18 - juris Rn 69).

    Anderenfalls würden dem Käufer seine Rechte aus §§ 434 ff. BGB genommen und er würde auf - abstrakt ungünstigere - bereicherungsrechtliche Vorschriften verwiesen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 55/18 - juris Rn 70 m.w.N.; OLG Köln, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 8 U 12/20 - juris Rn 5 und vom 16. Juli 2018 - 5 U 82/17 - juris Rn 11).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (BGH, Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -).

    Denn den Sachvortrag der Klägerin hierzu unterstellt, wonach mittels einer von der Beklagten zu 2 eingesetzten Software die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bis zur vollständigen Abschaltung reduziert wird, wenn die Außentemperaturen unter 17°C bzw. 18°C oder über 30°C bzw. 33°C liegen, das Thermofenster also so gewählt sei, dass die für die Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Temperaturen im Prüfstand - 20°C bis 24°C - immer, außerhalb des Prüfstandes meistens nicht gegeben seien, nicht aus, um das Verhalten der Beklagten zu 2 als objektiv sittenwidrig beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, juris Rn 18).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Ansprüche gegen die beklagte Verkäuferin des Fahrzeugs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG oder §§ 6 Abs. 1, 27 EG-FGV kommen schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei den genannten Vorschriften nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19 -).

    Bei reinen Vermögensschäden, die Gegenstand der vorliegenden Klage sind, hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 - Rn. 27 und vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19 - Rn. 29).

  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Nach der zutreffenden Auffassung des OLG München (3 U 4316/16) müsse sich der Vertragshändler die Arglist des Herstellers anrechnen lassen.

    Vielmehr befasst sich die Klägerin unter der Überschrift "Nachbesserung unzumutbar wegen Arglist der Beklagten" ebenso wie die von ihr in Bezug genommene Entscheidung des OLG München vom 23. März 2017 (3 U 4316/16, juris Rn. 15), ein Kostenbeschluss nach § 91a ZPO, mit der Frage, ob sich ein Käufer auf eine erst in Zukunft bestehende Nachbesserungsmöglichkeit einlassen muss und verneint dies mit der Erwägung, der Verkäufer, der sich insoweit das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen müsse, da er sich dessen Mithilfe zur Nacherfüllung zunutze mache, habe innerhalb von mehr als 14 Monaten die Nacherfüllung nicht zu Wege gebracht und müsse daher den Rücktritt des Käufers hinnehmen.

  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    § 19 StVZO regelt nicht die Frage der Wirksamkeit der Typgenehmigungen, die sich jeweils auf die abstrakt beantragten Fahrzeugtypen beziehen, sondern die Frage, inwieweit einem konkreten Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu erteilen ist und diese - im Hinblick auf dieses konkrete Fahrzeug - erlöschen kann (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 59/17 - juris Rn 56; siehe auch OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17 - juris Rn 112f.).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass angesichts des seit Bekanntwerden des Dieselabgasskandals verstrichenen Zeitraums von mehr als fünf Jahren berechtigter Anlass zu der Annahme bestehe, die zuständige Finanzbehörde werde eine Nachbesteuerung in Erwägung ziehen - von einer "unmittelbar bevorstehenden" nachteiligen Steuerfestsetzung (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12 -) kann nicht die Rede sein.
  • OLG Köln, 09.09.2020 - 8 U 12/20

    Fahrzeugkaufvertrag - Ansprüche gegen Verkäufer und Fahrzeughersteller aufgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Anderenfalls würden dem Käufer seine Rechte aus §§ 434 ff. BGB genommen und er würde auf - abstrakt ungünstigere - bereicherungsrechtliche Vorschriften verwiesen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 55/18 - juris Rn 70 m.w.N.; OLG Köln, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 8 U 12/20 - juris Rn 5 und vom 16. Juli 2018 - 5 U 82/17 - juris Rn 11).
  • BGH, 06.02.2018 - II ZR 17/17

    Beitritt eines Anlegers als Kommanditist einer Anlagegesellschaft aufgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Der durch eine deliktische Handlung Geschädigte kann zwar grundsätzlich nicht nur verlangen, so gestellt zu werden, als sei er den Kaufvertrag nicht eingegangen, sondern am Vertrag festhalten und lediglich den durch die Täuschung veranlassten Mehraufwand als Schaden beanspruchen (BGH, Urteil vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17 -) - also hier den Betrag, um den das Fahrzeug zu teuer erworben wurde.
  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 484/15

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20
    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs (Berufungsanträge zu 2.c) und 3.) kommt keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 9. Mai - XI ZR 484/15).
  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 463/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktshaftung verantwortlicher Personen

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 59/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 5 U 82/17

    Verjährung von Ansprüchen des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal

  • OLG Karlsruhe, 19.11.2019 - 17 U 146/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

  • OLG Koblenz, 30.09.2020 - 5 U 1970/19

    Fahrzeugkaufvertrag: Ansprüche gegen Händler und Fahrzeughersteller aufgrund

  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Verjährung des Anspruchs auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs i.R.d.

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • OLG Hamm, 01.04.2020 - 30 U 33/19

    Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Zurechnung, Arglist,

  • OLG Dresden, 12.11.2020 - 9a U 2437/19
  • OLG Brandenburg, 15.06.2022 - 4 U 154/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 330d mit einem Motor

    (1) Eine Abschalteinrichtung liegt schon deshalb nicht vor, weil das OBD unstreitig die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert i.S.d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 (vgl. Senat, Urt. v. 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 67; Urt. v. 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn 72 Urt. vom 11.05.2022 - 4 U 155/21 -).

    Eine eigenständige Bedeutung als Indiz für eine bewusste Manipulation des Fahrzeugemissionssystems kommt den behaupteten Eigenschaften des OBD-Systems daher nicht zu (vgl. Senat, Urt. v. 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 68; Urt. v. 22.12.2021 - 4 U 19/21 - Rn 73).

  • OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22

    Diesel-Abgasskandal: Ansprüche eines Fahrzeugkäufers nach der Entscheidung des

    Eine Abschalteinrichtung liegt schon deshalb nicht vor, weil das OBD unstreitig die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert i.S.d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2021 - 5 U 84/20

    Zur Neuwagen-Eigenschaft eines Fahrzeuges

    Denn jedenfalls ergibt sich aus dem Vorbringen der Klägerin nicht, dass sie der Beklagten zu 1. vor dem Rücktritt vom Vertrag Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hätte, ohne dass davon ausgegangen werden kann, dass eine Fristsetzung mit Nacherfüllungsverlangen im Verhältnis zwischen Klägerin und Beklagter zu 1. entbehrlich gewesen wäre (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.5.2021 - 4 U 34/20 -, Rn. 70 - 79, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.2020 - 3 U 101/18, Rn. 57 ff., juris, betreffend ein Fahrzeug des Herstellers Daimler).

    Auch dafür, dass die Beklagte zu 1. die Klägerin hinsichtlich des Vorhandenseins eines Thermofensters getäuscht haben könnte, sind nach dem Vorbringen der Klägerin keine Anhaltspunkte gegeben, so dass eine wirksame Anfechtung des Vertrages ebenso ausscheidet, wie darauf gestützte deliktische Ansprüche nicht in Betracht kommen, zumal ein vorsätzliches tatbestandliches Handeln der Beklagten zu 1., die sich ein etwaig vorsätzliches Handeln der Beklagten zu 2. nicht zurechnen lassen muss (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.5.2021 - 4 U 34/20, Rn. 54, juris; OLG Hamm, Urteil vom 1.4.2020 - I-30 U 33/19, Rn. 65 ff., juris), nicht schlüssig dargetan ist.

  • OLG Brandenburg, 08.06.2022 - 4 U 148/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 330d mit einem Motor

    Eine Abschalteinrichtung liegt schon deshalb nicht vor, weil das OBD unstreitig die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert i.S.d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2021, 4 U 34/20, Rn. 67, juris).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2021 - 1 U 104/19

    Abweisung der Klage wegen des Erwerbs eines angeblich vom Diesel-Abgasskandal

    Soweit der Kläger mit Nichtwissen bestreitet, dass die Beklagte das Kraftfahrtbundesamt über das Vorhandensein und die Funktionsweise des Thermofensters informiert habe, steht dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits das Fehlen einer Täuschung entgegen; denn eine Täuschung liegt nicht vor, wenn das Kraftfahrtbundesamt trotz fehlender Angaben zur Emissionsstrategie die Angaben des Fahrzeugherstellers als ausreichend erachtet und die Typengenehmigung erteilt haben sollte (4. Zivilsenat, Urteil vom 12.5.2021, 4 U 34/20, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 4 U 19/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW 116d mit einem Motor der Baureihe

    (a) Eine Abschalteinrichtung liegt schon deshalb nicht vor, weil das OBD unstreitig die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert i.S.d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 (vgl. Senat, Urt. v. 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 67).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 10 U 171/22
    Eine eigenständige Bedeutung für eine Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs kommt den behaupteten Eigenschaften des OBD-Systems nicht zu (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 4 U 34/20 juris Rn. 67).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor

    (a) Eine Abschalteinrichtung liegt schon deshalb nicht vor, weil das OBD unstreitig die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert i.S.d. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 (vgl. Senat, Urt. v. 12.05.2021 - 4 U 34/20 - Rn. 67).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2021 - 1 U 105/19

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg Begriff der

    Eine eigenständige Bedeutung für eine Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs kommt den behaupteten Eigenschaften des On-Board-Diagnose-Systems daher nicht zu (OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2021, Az.: 4 U 34/20; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020, Az.: 17 U 296/19, juris Rn. 72).

    Soweit der Kläger mit Nichtwissen bestreitet, dass die Beklagte das Kraftfahrtbundesamt über das Vorhandensein und die Funktionsweise des Thermofensters informiert habe, scheitert der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bereits am Vorliegen einer Täuschung; eine solche liegt nicht vor, wenn das Kraftfahrtbundesamt trotz fehlender Angaben zur Emissionsstrategie die Angaben des Fahrzeugherstellers als ausreichend erachtet und die Typgenehmigung erteilt (OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2021, Az.: 4 U 34/20).

  • OLG Naumburg, 09.10.2023 - 12 U 43/23

    Fahrzeugkaufvertrag: Differenzschadenersatzanspruch aufgrund der Implementierung

    Da es die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert verändert, verzögert noch deaktiviert, stellt es keine "Abschalteinrichtung" im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 dar - und zwar auch dann, wenn man die Behauptung des Klägers, wonach aas OBD-System im streitgegenständlichen Fahrzeug Fehler in der Emissionskontrolle nicht ordnungsgemäß detektiere, als wahr unterstellt (vgl. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 12. Mai 2021 - 4 U 34/20 OLG Dresden Urteil vom 5. März 2021 - 9a U 410/20 beide zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 13.09.2021 - 12 U 26/21

    Erwerb eines gebrauchten Dieselfahrzeugs: Deliktische Haftung des

  • OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 130/21

    Voraussetzungen für die Darlegung des Vorhandenseins einer unzulässigen

  • OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 10 U 120/21

    Vorhandensein eines sogenannten Thermofensters bei einem Pkw; Haftung des

  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 4 U 185/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers bezüglich unzulässiger Abschalteinrichtungen beim

  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 10 U 171/21

    Ansprüche des Käufers eines Pkw Mercedes-Benz mit einem Dieselmotor der Baureihe

  • OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer vermeintlich unzulässigen

  • OLG Naumburg, 05.09.2022 - 12 U 152/21

    Haftung im Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der

  • OLG Brandenburg, 08.06.2022 - 4 U 153/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 116d mit einem Motor

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 155/21

    Schadensersatz nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 23/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW mit einem Motor der

  • OLG Brandenburg, 26.10.2022 - 4 U 144/21

    Abweisung der Klage des Erwerbers eines Pkw der Marke BMW wegen angeblicher

  • LG Hanau, 14.07.2022 - 9 O 316/22
  • OLG Frankfurt, 24.09.2021 - 4 U 196/20

    Diesel-Skandal: Kein Schadenersatz für Neuwagen mit Motor EA288

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