Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.05.2022 - 2 Ws 66/22 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12398
OLG Brandenburg, 12.05.2022 - 2 Ws 66/22 (S) (https://dejure.org/2022,12398)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2022 - 2 Ws 66/22 (S) (https://dejure.org/2022,12398)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 2 Ws 66/22 (S) (https://dejure.org/2022,12398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Haftprüfungsantrag; Unzuständigkeit des Beschwerdegerichts bei zwischenzeitlicher Anklage; Unerledigte Beschwerde gegen Haftbefehl im Zeitpunkt der Anklageerhebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.10.2009 - 1 Ws 107/09

    Haftbeschwerdeverfahren: Umdeutung der Haftbeschwerde in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2022 - 2 Ws 66/22
    Das gilt auch dann, wenn wie hier vor der Entscheidung über die weitere Beschwerde Anklage erhoben wird (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 26. April 2006 - 2 Ws 165/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09; zit. nach Juris; Meyer-Goßner, StPO , 62. Aufl., § 117 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 Ws 165/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2022 - 2 Ws 66/22
    Das gilt auch dann, wenn wie hier vor der Entscheidung über die weitere Beschwerde Anklage erhoben wird (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 26. April 2006 - 2 Ws 165/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09; zit. nach Juris; Meyer-Goßner, StPO , 62. Aufl., § 117 Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht