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   OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02   

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OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02 (https://dejure.org/2003,9226)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2003 - 5 U 68/02 (https://dejure.org/2003,9226)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 5 U 68/02 (https://dejure.org/2003,9226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren ; Herausgabe von gezogenen Nutzungen (Zinsen) seit Entstehung des Bereicherungsanspruchs; Aktivlegitimation eines ehemaligen Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Konkludente Vereinbarung zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 3; ; VermG § ... 30 Abs. 1; ; BGB § 94; ; BGB § 95; ; BGB § 133; ; BGB § 140; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 263; ; BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 306 a. F.; ; BGB § 307; ; BGB § 325; ; BGB § 326; ; BGB § 352; ; BGB §§ 437 ff.; ; BGB § 440; ; BGB § 452; ; BGB § 718; ; BGB §§ 723 ff; ; BGB §§ 731 ff.; ; BGB §§ 732 ff.; ; BGB §§ 733 ff.; ; BGB §§ 734 ff.; ; BGB § 735; ; BGB § 738; ; BGB § 738 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Altern.; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; BGB § 826; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; HGB § 353; ; ZGB § 295 Abs. 2; ; SachenRBerG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 108 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 n.F.; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533 n.F.; ; EGBGB Art. 233 § 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Nichterfüllung der Eigentumsverschaffungspflicht aus einem notariellen Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Es ist dabei im Einzelfall jedoch durchaus denkbar, dass die Parteien der von ihnen gewählten Rechtsform ein besonderes Gewicht beigemessen haben, hinter dem der angestrebte wirtschaftliche Erfolg zurücktritt (BGHZ 19, 273 = NJW 1956, 297, NJW 1980, 2517; Meier-Maly/Busche in MünchKomm, BGB, Bd. 1, 4. Aufl., § 114 Rn. 17 ff. m. w. N., BGH, NJW 71, 420).

    Maßgeblich für die Umdeutung ist der mutmaßliche Wille der Vertragschließenden zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Rechtsgeschäfts (BGHZ 19, 269, 273; BGHZ 40, 223 = NJW 1964, 347).

  • OLG Köln, 29.04.2003 - 9 U 87/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Nur hierüber haben die Parteien auch in dem Rechtsstreit vor dem LG Stade (AZ: 6 O 425/97) / OLG Celle (AZ: 9 U 87/02) gestritten.
  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    § 306 BGB greift nur dann ein, wenn der Bestand oder die Entstehung des Rechts oder der Forderung aus rechtlichen - nicht aber aus tatsächlichen - Gründen unmöglich war, das heißt, wenn das verkaufte Recht seiner Art nach nicht entstehen und bestehen kann (RGZ 68, 292) oder seiner Art nach nicht übertragbar ist (BGH, NJW 1970, 556; Staudinger, BGB, Bd. 2, 1995, § 306 Rn. 7; Westermann in MünchKomm, BGB, 3. Aufl., Bd. 3, Schuldrecht, Besonderer Teil 1, § 437 Rn. 5).
  • BGH, 11.12.1970 - V ZR 42/68
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Es ist dabei im Einzelfall jedoch durchaus denkbar, dass die Parteien der von ihnen gewählten Rechtsform ein besonderes Gewicht beigemessen haben, hinter dem der angestrebte wirtschaftliche Erfolg zurücktritt (BGHZ 19, 273 = NJW 1956, 297, NJW 1980, 2517; Meier-Maly/Busche in MünchKomm, BGB, Bd. 1, 4. Aufl., § 114 Rn. 17 ff. m. w. N., BGH, NJW 71, 420).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Maßgeblich für die Umdeutung ist der mutmaßliche Wille der Vertragschließenden zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Rechtsgeschäfts (BGHZ 19, 269, 273; BGHZ 40, 223 = NJW 1964, 347).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 13/79

    Wirksamkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlen einer schriftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Es ist dabei im Einzelfall jedoch durchaus denkbar, dass die Parteien der von ihnen gewählten Rechtsform ein besonderes Gewicht beigemessen haben, hinter dem der angestrebte wirtschaftliche Erfolg zurücktritt (BGHZ 19, 273 = NJW 1956, 297, NJW 1980, 2517; Meier-Maly/Busche in MünchKomm, BGB, Bd. 1, 4. Aufl., § 114 Rn. 17 ff. m. w. N., BGH, NJW 71, 420).
  • RG, 06.04.1925 - V 353/24

    Konversion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der durch das nichtige Rechtsgeschäft erzielte Erfolg im vollen Umfang durch das andere Geschäft erreicht wird, sondern darauf, dass die Parteien mangels Erzielung des vollen Erfolges wenigstens die teilweise Verwirklichung ihrer Zwecke gewollt und bei Kenntnis der Nichtigkeit des Vertrages einen Vertrag über ein erheblich schwächeres Recht geschlossen hätten (RGZ 110, 391).
  • RG, 06.04.1908 - I 323/07

    Verkauf eines Rechtes, dessen Entstehung unmöglich ist.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    § 306 BGB greift nur dann ein, wenn der Bestand oder die Entstehung des Rechts oder der Forderung aus rechtlichen - nicht aber aus tatsächlichen - Gründen unmöglich war, das heißt, wenn das verkaufte Recht seiner Art nach nicht entstehen und bestehen kann (RGZ 68, 292) oder seiner Art nach nicht übertragbar ist (BGH, NJW 1970, 556; Staudinger, BGB, Bd. 2, 1995, § 306 Rn. 7; Westermann in MünchKomm, BGB, 3. Aufl., Bd. 3, Schuldrecht, Besonderer Teil 1, § 437 Rn. 5).
  • BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60

    Wertersatz bei Bereicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Da weder die Ausnahmevorschrift des § 452 BGB noch §§ 352, 353 HGB auf den Bereicherungsanspruch anwendbar sind, kommt eine generelle Verzinsung des Bereicherungsanspruchs vor Eintritt der verschärften Haftung nach §§ 819, 818 Abs. 4 EGB nicht in Betracht (BGHZ 35, 356).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02
    Der Anspruchsberechtigte hat demnach grundsätzlich nachzuweisen, dass der Bereicherte Nutzungen tatsächlich gezogen hat, falls nicht nach der Lebenserfahrung bestimmte wirtschaftliche Vorteile zu vermuten sind (BGH 64, 322; BGH, NJW 1988, 258; MünchKomm, 3. Aufl., Bd. 3, § 818 Rn. 7).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

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