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   OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17   

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OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17 (https://dejure.org/2018,19672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 2 U 16/17 (https://dejure.org/2018,19672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 2 U 16/17 (https://dejure.org/2018,19672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 839 Abs 1 BGB, Art 34 GG, § 1 StHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Reaktivierung eines wegen Krankheit in den Ruhestand versetzten Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34 S. 1; StHG § 1
    Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Reaktivierung eines wegen Krankheit in den Ruhestand versetzten Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteile vom 16.11.2017 - 2 A 5/16 -, Rn. 25 juris; 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 53, Rn. 11 juris und vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 ff. juris).

    Dabei muss das Gutachten nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 und vom 19.3.2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 11 f.; Beschluss vom 13.3.2014 - 2 B 49.12 - Buchholz 232.0 § 48 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 8 f.).

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteile vom 16.11.2017 - 2 A 5/16 -, Rn. 25 juris; 25.7.2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 53, Rn. 11 juris und vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 ff. juris).

    Es muss darüber hinaus auch in medizinischer Hinsicht die erforderlichen tatsächlichen Grundlagen dafür liefern, dass der Dienstherr darüber entscheiden kann, ob der Beamte anderweitig auf einem anderen (und ggf. wie beschaffenen) Dienstposten verwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 2 A 5/16 -, Rn. 23, juris unter Hinweis auf § 44 Abs. 2 bis 4 BBG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.08.2017 - 2 A 6.15 - LS 3 und 4 sowie Rn. 63 ff.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Nur wenn in der Aufforderung selbst Art und Umfang der geforderten ärztlichen Untersuchung nachvollziehbar sind, kann der Betroffene auch nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihre Rechtmäßigkeit überprüfen (BVerwG, Urteil vom 30.5.2013 - 2 C 68/11 -, BVerwGE 146, 347-357, Rn. 23).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Deshalb sind die mit einer solchen Untersuchung verbundenen Eingriffe in das Recht des Beamten aus Art. 2 Abs. 2 GG wie auch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig weitgehend (BVerfG, Beschluss vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - S. 82 ff.; BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 -2 C 17.10 - Rn. 17).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Deshalb sind die mit einer solchen Untersuchung verbundenen Eingriffe in das Recht des Beamten aus Art. 2 Abs. 2 GG wie auch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig weitgehend (BVerfG, Beschluss vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - S. 82 ff.; BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 -2 C 17.10 - Rn. 17).
  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00

    Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Der Amtsarzt eines Gesundheitsamts eines anderen Bundeslandes, der eine dort wohnende Person zur Prüfung auf Berufung in ein Beamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherrn untersucht und ein amtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Eignung erteilt, ist keine Hilfsperson, da er bei der Erteilung des beauftragten amtsärztlichen Gutachtens eine eigene gesetzliche Aufgabe erfüllt hat (BGH, Urteil vom 21.6.2001 - III ZR 34/00 -, BGHZ 148, 139-151, Rn. 9 für die Stadt Hamburg, für Berlin ergibt sich dies aus § 18 des Berliner Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Es muss darüber hinaus auch in medizinischer Hinsicht die erforderlichen tatsächlichen Grundlagen dafür liefern, dass der Dienstherr darüber entscheiden kann, ob der Beamte anderweitig auf einem anderen (und ggf. wie beschaffenen) Dienstposten verwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 2 A 5/16 -, Rn. 23, juris unter Hinweis auf § 44 Abs. 2 bis 4 BBG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.08.2017 - 2 A 6.15 - LS 3 und 4 sowie Rn. 63 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11800/04

    Verspätete Sachentscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Einem dahingehend gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht ist grundsätzlich das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegenzuhalten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.1.2005 - 2 A 11800/04 -, Rn. 30, juris; Zimmerling in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 Rn. 224).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Dabei muss das Gutachten nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 und vom 19.3.2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 11 f.; Beschluss vom 13.3.2014 - 2 B 49.12 - Buchholz 232.0 § 48 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 18).
  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Reaktivierung;

    Eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Reaktivierung ist demgemäß geeignet, einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch auszulösen (entsprechend OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 U 16/17 - juris Rn. 16 zu § 839 BGB).
  • VG Berlin, 14.06.2019 - 26 K 306.16

    Beamtenrechtlicher Schadenersatz wegen verspäteter Reaktivierung eines Beamten;

    Auch das normativ nicht bestimmte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache schließt in geeigneten Fällen eine Regelung nach § 123 Abs. 1 VwGO nicht aus (a.A. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 U 16/17 -, Juris Rn. 61).
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