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   OLG Brandenburg, 12.11.2014 - 13 UF 237/13   

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https://dejure.org/2014,40760
OLG Brandenburg, 12.11.2014 - 13 UF 237/13 (https://dejure.org/2014,40760)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2014 - 13 UF 237/13 (https://dejure.org/2014,40760)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2014 - 13 UF 237/13 (https://dejure.org/2014,40760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Trennungsunterhalts bei hohem Einkommen der Ehegatten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361
    Höhe des Trennungsunterhalts bei hohem Einkommen der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei hohem Einkommen des Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei hohem Einkommen des Ehegatten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Pflicht zu arbeiten trotz Verlust des Arbeitsplatzes?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2014 - 13 UF 237/13
    b) In Ansehung des Altersvorsorgeunterhalts hält es der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH FamRZ 2010, 1637, Rn. 36, 237 m.w.N.) für gerechtfertigt, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu erreichen wären und damit den Unterhaltsberechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte.
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2014 - 13 UF 237/13
    Bei der Bedarfsermittlung nach den konkreten Verhältnissen hat der Senat das eigene Erwerbseinkommen der Unterhaltsberechtigten zur Ermittlung ihrer Bedürftigkeit ohne Berücksichtigung eines Erwerbsbonus ermittelt (vgl. BGH FamRZ 2011, 192; Weinreich/Klein/ Kleffmann, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 5. Aufl., Grundlagen der Einkommensermittlung, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2014 - 13 UF 237/13
    Dabei können als Einzelfallumstände vor allem das Alter und die mit der fortgesetzten Erwerbstätigkeit zunehmende körperliche und geistige Belastung, ergänzend auch die ursprüngliche Planung der Eheleute und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse, herangezogen werden (vgl. BGH FamRZ 2011, 454).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 13 UF 74/15

    Ehegattenunterhalt: Abänderung eines Vergleichs über Trennungsunterhalt;

    Er ist nach genauer Bezifferung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zulässig und kann auch unter die Bedingung eines prozessualen Erfolges gestellt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - 13 UF 237/13 -, Rn. 59 - 60 m.w.N., juris).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2015 - 9 UF 9/15

    Nachehelichenunterhalt: Ermittlung des Unterhaltsbedarfs im Fall sehr guter

    Bei dieser Bewertung hat ein Erwerbstätigenbonus ( 1/7tel ) außer Betracht zu bleiben (vgl. auch OLG Brandenburg NJW-Spezial 2015, 133), zumal auch nach Abzug des jeweiligen Siebtels noch überdurchschnittliche Verhältnisse vorliegen würden.
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