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   OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21   

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https://dejure.org/2021,11187
OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21 (https://dejure.org/2021,11187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2021 - 2 W 4/21 (https://dejure.org/2021,11187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2021 - 2 W 4/21 (https://dejure.org/2021,11187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftungsansprüche wegen unterbliebener Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Amtshaftungsansprüche wegen unterbliebener Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Cottbus, 27.01.2021 - 3 O 10/21
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 27.01.2021 (Az. 3 O 10/21) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Diese Auslegung beruht auf dem Grundsatz, wonach Prozesserklärungen analog § 133 BGB nicht nach ihrem buchstäblichen Sinn, sondern im Zweifel so auszulegen sind, dass dasjenige gewollt ist, was aus der Sicht der betreffenden Prozesspartei nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (s. etwa BGH, Urteil vom 12.12.2014 - V ZR 53/14 - NZM 2015, 218; Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZB 32/18 - NJW 2019, 3727).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Nach diesem Grundsatz kommt hier insbesondere zum Tragen, dass der Kläger gegen den Nichtabhilfebeschluss im Wesentlichen die gleichen Gründe wie gegen den Beschluss vom 27.01.2021 vorbringt und dass eine gesonderte Anfechtung der Abhilfeentscheidung durch den Beschwerdeführer grundsätzlich mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, da das Beschwerdeverfahren mit der Nichtabhilfeentscheidung beim Beschwerdegericht anfällt und dieses über die Ausgangsentscheidung in der Form, die diese durch die Nichtabhilfeentscheidung erhalten hat, entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2020 - XII ZB 243/19 - BeckRS 2020, 25643).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 19 A 2812/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Ein Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG und auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 30 Abs. 3 Satz 1 StAG setzen neben dem Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht ein Sachbescheidungsinteresse voraus (s. etwa OVG Münster, Beschluss vom 16.07.2020 - 19 A 2812/19 - BeckRS 2020, 17999 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Diese Auslegung beruht auf dem Grundsatz, wonach Prozesserklärungen analog § 133 BGB nicht nach ihrem buchstäblichen Sinn, sondern im Zweifel so auszulegen sind, dass dasjenige gewollt ist, was aus der Sicht der betreffenden Prozesspartei nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (s. etwa BGH, Urteil vom 12.12.2014 - V ZR 53/14 - NZM 2015, 218; Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZB 32/18 - NJW 2019, 3727).
  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 5 ZB 18.844

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 W 4/21
    Hieran fehlt es insbesondere, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit des Antragstellers nicht zweifelhaft ist und auch nicht bestritten wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 08.08.2018 - 5 ZB 18.844 - BeckRS 2018, 18315).
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