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OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22 |
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Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlung in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren; Haftung für Gerichtskosten als Zweitschuldner; Erfolglos gebliebene Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Erstschuldners
Verfahrensgang
- AG Bernau, 29.11.2021 - 6 F 547/18
- OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15
Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung nachträglich gemäß § 124 ZPO i.V. mit § 76 Abs. 1 FamFG aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 - FamRZ 2016, 2146; OLG Celle, MDR 2015, 918).Indizien für die Annahme, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Erstschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2018 - 21 WF 176/17 - JurBüro 2018, 534; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 2146;… Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rz. 51 ff.).
- OLG Celle, 17.06.2015 - 2 W 145/15
Inanspruchnahme des obsiegenden Klägers als Zweitschuldner nach Aufhebung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung nachträglich gemäß § 124 ZPO i.V. mit § 76 Abs. 1 FamFG aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 - FamRZ 2016, 2146; OLG Celle, MDR 2015, 918). - OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17
Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
Indizien für die Annahme, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Erstschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2018 - 21 WF 176/17 - JurBüro 2018, 534; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 2146;… Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rz. 51 ff.).