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   OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12   

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https://dejure.org/2013,15991
OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12 (https://dejure.org/2013,15991)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 12 U 162/12 (https://dejure.org/2013,15991)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12 (https://dejure.org/2013,15991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Bauträgers für Schallschutzmängel in einer Eigentumswohnungsanlage; Wirksamkeit der Abnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Nr. 1
    Haftung des Bauträgers für Schallschutzmängel in einer Eigentumswohnungsanlage; Wirksamkeit der Abnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger kann Abnahme für Erwerber erklären: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zur Abnahme einer Werkleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veräußerer eines Altbauobjektes kann mindestens den üblichen Schallschutz schulden

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb einer sanierten Altbauwohnung unterliegt Werkvertragsrecht! (IBR 2013, 543)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch WEG-Verwalter! (IBR 2013, 622)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Paraphierung des Abnahmeprotokolls reicht nicht für Abnahme! (IMR 2013, 427)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Vermutung bei Bauträgervertrag! (IBR 2013, 623)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch WEG-Verwalter! (IMR 2013, 426)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Paraphierung des Abnahmeprotokolls reicht nicht für Abnahme! (IBR 2013, 687)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1734
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Freiburg, 05.11.2014 - 3 S 101/14

    Anspruch auf Kürzung einer Hecke auf die zulässige Höhe in Baden-Württemberg:

    Die für eine Hecke charakteristische Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich ("Dichtschluss"), der den Pflanzenverbund als wandartige Formation erscheinen lässt, (zu diesem Erfordernis vgl. Pelka, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 20. Aufl., Anm. zu § 12 NRG; Bruns, NRG Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 12 Rn. 13, Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 12 Anm. 1; OLG Karlsruhe, Urteil v. 25.07.2014, 12 U 162/12) liegt ausweislich der erstinstanzlich vorgelegten Lichtbilder vor.
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    Dieser Sichtweise ist das Berufungsgericht zu Recht beigetreten (ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 110).

    c) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die von der Beklagten verwendete Formularbestimmung den sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird, weil sie keinen Hinweis auf die Widerruflichkeit der Vollmacht enthält (siehe OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 109; Karczewski, IBR 2013, 280; Ott, ZWE 2013, 253, 256).

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in MittBayNot 2014, 434 sowie in juris veröffentlicht ist, ist der Auffassung, der Kläger habe gegen die Beklagte hinsichtlich der bestehenden Mängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum einen Nacherfüllungs- bzw. Mangelbeseitigungsanspruch gemäß § 634 Nr. 1 BGB.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Darüber hinaus verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für den jeweiligen Erwerbern nicht erkennbar wird, dass die Vollmacht widerruflich ist und er jederzeit selbst die Abnahme erklären kann (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 82 ff. OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 106 ff.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360 juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 19 U 166/15

    Anforderungen an den Schallschutz einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie

    Darüber hinaus kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte (Erfüllungs- oder Nacherfüllungsansprüche) der einzelnen Erwerber aus den Verträgen gegenüber dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) an sich ziehen, wodurch die alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begründet wird, was ein selbstständiges Vorgehen der Erwerber (§ 21 Abs. 1 WEG) ausschließen würde (vgl. OLG Brandenburg Urteil vom 13.6.2013 - 12 U 162/12, in: BauR 2013, 1734 m.w.N. - juris-Rn 91 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 18/12

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Bauträger wegen Baumängel am

    Außerdem können Erwerber von Wohnungseigentum ohnehin nicht formularmäßig an Abnahmeerklärungen eines ihnen vom Bauträger vorgegebenen Sachverständigen gebunden werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2012, 237, 239; OLG Brandenburg v. 13.6.2013 - 12 U 162/12, BeckRS 2013, 12027; Vogel NZM 2010, 377, 379; Hogenschurz MDR 2012, 386, 387 f.), ebenso wenig an solche des ersten Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2013, 470, 473 f.).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

    Der Bauträgervertrag ist kein reiner Werk- sondern ein Vertrag eigener Art, der neben werkvertraglichen Elementen auch kaufrechtliche Elemente (z.B. bzgl. des Grundstückserwerbs) sowie Elemente des Geschäftsbesorgungsvertrages enthält (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.6.2013 - 12 U 162/12 , Rn. 97).
  • OLG Hamburg, 11.09.2019 - 5 U 128/16

    Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

    Dies gilt auch für das Gemeinschaftseigentum (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.06.-, Az.: 12 U 162/12; vgl. OLG München, Urteil vom 09.04.2018, Az.: 13 U 4710/16 Bau).
  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 92/16

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch die

    Danach kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte (Erfüllungs- oder Nacherfüllungsansprüche) der einzelnen Erwerber aus den Verträgen gegenüber dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) an sich ziehen, wodurch die alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begründet wird, was ein selbstständiges Vorgehen der Erwerber (§ 21 Abs. 1 WEG) ausschließt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 13.6.2013 - 12 U 162/12, in: BauR 2013, 1734 m.w.N. - juris-Rn 91 ff.).
  • OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 217/12

    Hemmung der Verjährung von der Eigentümergemeinschaft zustehenden

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13.06.2013 - 12 U 162/12 - steht dem nicht entgegen.
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

  • OLG Brandenburg, 06.02.2018 - 12 U 197/16

    Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

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