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   OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20   

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OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20 (https://dejure.org/2020,28823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2020 - 16 WLw 7/20 (https://dejure.org/2020,28823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2020 - 16 WLw 7/20 (https://dejure.org/2020,28823)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80

    Nachträgliche Genehmigung eines Grundstückskaufs nach dem GrdStVG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Landwirtschaftsgericht besteht ein dem Instanzenzug vergleichbares Verhältnis der Unter- und Überordnung, weil das Landwirtschaftsgericht nach § 22 Abs. 3 GrdstVG die gleichen Entscheidungen wie die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGHZ 84, 70-77 Rn. 18 - juris Martinez, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, § 22 GrdstVG Rn. 2).

    Daraus folgt, dass die Genehmigungsbehörde, obwohl sie den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat - bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dessen Anfechtung ohne die Regelung in § 22 GrdstVG der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet wäre (BGHZ 84, 70-77 Rn. 19 - juris) - entgegen den verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen nicht an dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 22 GrdstVG beteiligt ist.

    Eine solche entsprechende Anwendung der Grundsätze des Verwaltungsprozessrechts auf das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen ist, weil es sich der Sache nach um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich möglich und zulässig (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 14 - juris).

    Demgegenüber ergebe sich für den Fall der Grundstücksverkehrsgenehmigung aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 (BGHZ 84, 70-77) - sowie der des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08 - gerade, dass eine solche Genehmigung nach Eintritt der privatrechtsgestaltenden Wirkung nicht mehr zurückgenommen werden könne.

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2 ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 (BGHZ 84, 70-77) nichts anderes.

    Der Bundesgerichtshof führt lediglich aus, die Unwiderruflichkeit - der Widerruf betrifft nach § 49 VwVfG grundsätzlich rechtmäßige Verwaltungsakte, während die Rücknahme nur bei rechtswidrigen Verwaltungsakten in Betracht kommt - privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte trete erst ein, wenn sie gestaltend in das den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Rechtsgeschäft eingreifen (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 10 - juris).

  • BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79

    Erfordernis einer behördlichen Genehmigung bei einer Auflassung - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (NJW 1981, 1957) habe im Ergebnis keine Genehmigung zugrunde gelegen, weil nur für einen tatsächlich nicht gewollten Scheinvertrag eine Genehmigung beantragt worden sei.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (V ZR 187/79, - NJW 1981, 1957) verhalte sich zu dieser Frage nicht, weil ihr kein Fall der Rücknahme einer erteilten Genehmigung zugrunde gelegen habe.

    Im Hinblick auf die mit der Einführung der Vorschrift bezweckte Rechtssicherheit könne es keinen Unterschied machen, ob die Parteien es versäumt hätten, eine Genehmigung einzuholen, oder ob sie bewusst die Unwirksamkeit der Genehmigung veranlasst hätten (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Genehmigung durch die Parteien des Rechtsgeschäfts bewusst herbeigeführt worden ist (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 5 W (Lw) 7/08

    Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen: Erlangung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Demgegenüber ergebe sich für den Fall der Grundstücksverkehrsgenehmigung aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 (BGHZ 84, 70-77) - sowie der des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08 - gerade, dass eine solche Genehmigung nach Eintritt der privatrechtsgestaltenden Wirkung nicht mehr zurückgenommen werden könne.

    Auch die von der Beteiligten zu 2 weiter angeführte Entscheidung des Senats vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08 - steht einer Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht entgegen.

    Er soll nicht mit der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts überrascht werden (BGH RdL 2019, 389 ff.; NJW 2013, 607 Rn. 13), weil die Vertragsteile einen Zwischenbescheid dieses Inhalts zum Anlass nehmen können, den Antrag zurückzunehmen und der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts auf diese Weise die Grundlage zu entziehen, dem Zwischenbescheid komme insoweit eine Warnfunktion zu (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76

    Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1978, 338) sei davon auszugehen, dass Verwaltungsakte mit privatrechtsgestaltender Wirkung keinem generellen und absoluten Rücknahmeverbot unterlägen.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 12. August 1977 - IV C 20.76 (BVerwGE 54, 257-264) - lediglich entschieden, die Frage, ob eine Genehmigung, deren privatrechtsgestaltende Wirkung bereits eingetreten ist, zurückgenommen werden könne, sei für jede Genehmigung dieser Art differenziert zu beantworten sei.

    Die durch Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung wirksam gewordene Auflassung gehe gewissermaßen "in den allgemeinen Rechtsverkehr" ein; ihre Erteilung könne zur Grundlage von Entschließungen "Dritter" werden (BVerwGE 54, 257 ff., Rn. 14 - juris).

  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. September 2003 - Az. C 452/01 ("Ospelt"-Entscheidung) -, ergibt sich zu Gunsten der Beteiligten zu 1 und 2 nichts anderes.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht es nicht EU-Recht, wenn der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht wird; es verstößt dagegen gegen EU-Recht, wenn die Genehmigung in jedem Fall versagt wird, in dem der Erwerber die betreffenden Grundstücke nicht selbst im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet und im Betrieb seinen Wohnsitz hat (EuGH, Urteil vom 23. September 2003 - C-452/01 -, juris, Rn. 54).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Eine solche Gleichstellung kommt in Betracht, wenn eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter dem Unternehmen stehenden Personen den einheitlichen Willen haben, Landwirtschaft zu betreiben (BGH RdL 2011, 97, 99 Rn. 20 ff.; BzAR 2014, 281-284 Rn. 15; NZG 2015, 352, 353 für die Einbringung zu erwerbender landwirtschaftlicher Flächen in eine Personengesellschaft).

    Auf dieser Linie liegt auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2014 (BLw 2/14 - NZG 2015, 352), der für die Einbringung landwirtschaftlicher Flächen durch einen Gesellschafter, der diese dann in eine Landwirtschaft betreibende Gesellschaft einbringen will, neben der Sicherstellung der Einbringung fordert, dass dieser Gesellschafter als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung entscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist.

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Eine Zusammenfassung verschiedener Rechtsgeschäfte zu einer rechtlichen Einheit ist dann zu bejahen, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist (BGH NJW 1990, 1473, 1474; NJW 2007, 1131 Rn. 24; NJW-RR 2007, 395 Rn. 17; Erman/Arnold, BGB, 15. Aufl. 2017, § 139 BGB, Rn. 12; Palandt/Ellenberger, BGB, § 139 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.05.1987 - 23 AS 87.00408
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn erst so eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag, also die Verwirklichung des Rechts - hier der Entscheidung über die Genehmigung unter Wahrung der agrarstrukturellen Interessen - erfolgen könnte (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ 1988, 745 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 13 B 1349/18

    Genehmigung der Entgelte eines Schienenwegebetreibers; Genehmigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Der Umstand, dass über eine Genehmigung nicht ausdrücklich entschieden worden ist, diese vielmehr, etwa wegen Zeitablaufs als erteilt gilt, also fingiert wird, steht einer Rücknahme nicht grundsätzlich entgegen, weil einer solchen Genehmigung keine weitreichenderen rechtlichen Wirkungen zukommen können als einer ausdrücklich erteilten Genehmigung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2019 - 13 B 1349/18 Rn. 39).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Angesichts seiner kontradiktorischen Natur ist aber eine materielle Rechtskraftwirkung, entsprechend Entscheidungen, die in Landwirtschaftssachen ergehen, die als echte Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind (vgl. BGHZ 40, 338, 341; von Selle/Huth, LwVG, § 30 Rn. 17), in entsprechender Anwendung von § 121 VwGO anzunehmen.
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZB 584/81

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

  • OLG Brandenburg, 01.02.2018 - 5 W 124/17
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 33/67

    Genehmigungsverfahren in Landwirtschaftssachen

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 16 WLw 4/20
    Nach den in den Parallelverfahren 16 WLw 5/20 und 16 WLw 7/20 getroffenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2022 - Az. BLw 4/20 und BLw 5/20) liegen die Voraussetzungen für die Rücknahme auch der hier erteilten Genehmigung gemäß § 48 Abs. 3 VwVfG aus folgenden Gründen vor:.
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