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   OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04   

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https://dejure.org/2007,12746
OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04 (https://dejure.org/2007,12746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2007 - 5 U 80/04 (https://dejure.org/2007,12746)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2007 - 5 U 80/04 (https://dejure.org/2007,12746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei einem entgangenen Wertzuwachs eines Grundstücks ; Verletzung der Verpflichtung zur Sicherstellung der Bebaubarkeit eines Grundstücks durch Bestellung einer Flächenbaulast; Sittenwidrigkeit des Grundstückskaufvertrages wegen Wucher ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 254; ; BGB § ... 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; RAG § 12; ; ZGB § 67; ; ZGB § 68; ; ZGB § 68 Abs. 1; ; ZGB § 92; ; ZGB § 93; ; ZGB § 297; ; ZGB § 330; ; ZGB § 336; ; ZGB § 337; ; EGBGB Art. 230; ; EGBGB Art. 231 § 7 Abs. 1; ; DDR-BauO § 80; ; BbG BauO § 65 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadenersatzanspruch des Grundstückserwerbers bei Nichteintritt der vereinbarten Bebaubarkeit - entgangener Wertzuwachs als Schaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 10.08.1994 - 2 U 1/94

    Verein für lauteren Wettbewerb; Verband zur Förderung gewerblicher Interessen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    Die Klage des Herrn M... ist zweitinstanzlich von dem Brandenburgischen Oberlandesgericht - Az. 2 U 1/94 - abgewiesen worden.

    Nachdem das Kreisgericht Potsdam der Klage mit Urteil vom 11. März 1993 - Az. 30 C 420/92 - überwiegend stattgegeben hatte, hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht auf die wechselseitig eingelegten Berufungen der Parteien die Klage mit Urteil vom 28. Juni 1994 - Az. 2 U 1/94 - abgewiesen.

    Vorliegend sind sich die Parteien darüber einig - wie sich dies auch aus dem Urteil des 2. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Dezember 1996 - 2 U 1/94 - ergibt, darüber einig, dass die Vereinbarung in § 2 des notariellen Kaufvertrages im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu verstehen ist, dass dem Kläger die Ausübung des zwischen den Parteien vereinbarten Baurechts durch Eintragung einer Baulast in Form einer abstrakten unveränderlichen Bemessungsgrundlage für die bauliche Ausnutzung seines Grundstücks im Vergleich zur Gesamtfläche des ursprünglichen Flurstücks 182/4 zu sichern ist.

    Zwar haben sie auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Dezember 1996 - 2 U 1/94 - eine entsprechende Grunddienstbarkeit bewilligt, die jedoch, da das Flurstück 182/6 wegen einer in 1993 erfolgten weiteren Veräußerung geteilt wurde, lediglich zu Lasten des Flurstücks 182/7 am 16. Juni 1998 eingetragen wurde.

  • BGH, 20.10.1995 - V ZR 206/94

    Anspruch auf Einräumung einer vertraglich vereinbarten Baulast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    "Den Erschienenen ist bekannt, dass zwischen den Verkäufern und Herrn R... M... ein Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof - Az. V ZR 206/94 - anhängig ist.

    Auf die Revision des Klägers hatte der BGH dieses Urteil mit Beschluss vom 20. Oktober 1995 Az. V ZR 206/94 wegen Fehlen eines Tatbestandes aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    Denn die Baulastverpflichtung vermag damit dem Baulastbegünstigten einen Rechtsanspruch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf Erteilung einer Baugenehmigung zu verschaffen (BVerwG NJW 1991, S. 2783), wobei die Baulast auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Baulastverpflichteten sowie im Rahmen der Zwangsversteigerung Bestand hat (zum Letzteren: BVerwG NJW 1993, S. 480).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    In einem vergleichbaren Fall hat der BGH entschieden, dass ein Bürger der früheren DDR, der noch vor der Wiedervereinigung ein Ankaufsrecht an einem Grundstück eingeräumt hat, die Leistung selbst bei erheblichen Steigen der Grundstückspreise die Leistung weder unter Berufung auf die Sittenwidrigkeit des Vertrages noch auf Unzumutbarkeit der Leistung verweigern kann, wenn die Parteien bei Vertragsschluss einen erheblich höheren als den gültigen Stoppreis vereinbart haben, der Käufer einen Teil sofort bezahlt hat und eine Preisanpassung für die Zukunft ausgeschlossen haben (BGH Urteil vom 3.11.1995 - V ZR 102/94).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZR 90/06

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines entscheidungserheblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    Denn der Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung ist von Amts wegen zu beachten (Urteil des BGH vom 7.12.2006 - V ZR 90/06 - NJ 2007, S. 168).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 218.92

    Kann eine öffentliche Baulast im Zwangsversteigerungsverfahren erlöschen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 5 U 80/04
    Denn die Baulastverpflichtung vermag damit dem Baulastbegünstigten einen Rechtsanspruch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf Erteilung einer Baugenehmigung zu verschaffen (BVerwG NJW 1991, S. 2783), wobei die Baulast auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Baulastverpflichteten sowie im Rahmen der Zwangsversteigerung Bestand hat (zum Letzteren: BVerwG NJW 1993, S. 480).
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