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   OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18   

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https://dejure.org/2021,37955
OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18 (https://dejure.org/2021,37955)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2021 - 13 UF 89/18 (https://dejure.org/2021,37955)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2021 - 13 UF 89/18 (https://dejure.org/2021,37955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des Trennungsunterhalts bei in Deutschland und Norwegen getrennt lebenden Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 449
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18
    Da der Antragsteller tatsächlich umgezogen ist und da im Unterhaltsverfahren eine möglichst realitätsgerechte Ermittlung des Nettoeinkommens anzustreben ist (vgl. BGH vom 21.09.2011 - XII ZR 121/09, FamRZ 2011, 1851, juris Rn. 19), legt das Beschwerdegericht auch für die Zeit nach dem Umzug nach Norwegen die tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde.
  • EuGH, 15.01.2004 - C-433/01

    Blijdenstein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18
    Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH zu den Regelungen des seinerzeit geltenden Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGH, Urteil vom 15. Januar 2004 - C-433/01 - "Blijdenstein"-Urteil, FamRZ 2004, 513), die den Regelungen im LugÜ entsprachen.  Art. 5 Abs. 2 LugÜ sieht für Unterhaltssachen eine Regelung vor, die letztlich auf Art. 5 Abs. 2 des Brüsseler Übereinkommens vom 27.9.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zurückgeht.
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18
    Sie begründet die örtliche Zuständigkeit des Gerichts unabhängig davon, ob die beklagte Partei ein Erklärungsbewusstsein hinsichtlich dieser Rechtsfolge hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 101 AR 101/20 -, Rn. 41 - 43; LG Landshut Schlussurteil v. 17.7.2013 - 14 S 3190/12, BeckRS 2014, 3859; E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, VO (EG) 1215/2012 Art. 26 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2019 - 18 UF 68/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18
    Die für den Trennungsunterhalt maßgeblichen Lebensverhältnisse sind nach den zu § 1578 Abs. 1 BGB entwickelten Maßstäben zu beurteilen, wobei auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen ist, an deren Entwicklung die Ehegatten grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung gemeinschaftlich teilhaben, so dass Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eintreten, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse beeinflussen können (OLG Karlsruhe Beschl. v. 15.5.2019 - 18 UF 68/18, BeckRS 2019, 34914 Rn. 23, beck-online).
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