Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- webshoprecht.de
Kritische Äußerungen eines Wettbewerbers
- damm-legal.de
Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber
- aufrecht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen
- rechtsportal.de
UWG § 3 Abs. 1 ; UWG § 4 Nr. 2
Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kritische Äußerungen von Mitbewerbern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Ein Schelm, der Böses dabei denkt" ist nicht verunglimpfend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Äußerung über Mitbewerber zur rechtswidrigen Mitwirkung an Vergabeverfahren nicht zwingend wettbewerbswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Sachliche Kritik an Mitbewerber nicht wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kritische Äußerungen eines Mitbewerbers zulässig, wenn konkreter Anlass und auf sachliche Art und Weise
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sachlich kritische Äußerungen eines Wettbewerbers können hinzunehmen sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kritische Äußerungen über Mitbewerber zulässig
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 07.07.2015 - 11 O 153/14
- OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 200
- BauR 2017, 1250
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18
Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber
In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 I GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH GRUR 1997, 916, 919 [BGH 19.06.1997 - I ZR 16/95] - Kaffeebohne;… BGH WRP 2018, 682 Rnr. 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II;… BGH GRUR 2012, 74 Rnr. 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 [OLG Brandenburg 13.12.2016 - 6 U 76/15] Rnr. 18). - OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21
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(2) In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH WRP 2018, 682 Rn 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2012, 74 Rn 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 Rn 18; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2020, 429 Rn 93 ff.).