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   OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09   

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https://dejure.org/2010,14684
OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09 (https://dejure.org/2010,14684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 9 UF 66/09 (https://dejure.org/2010,14684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 9 UF 66/09 (https://dejure.org/2010,14684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei mangelnder Kooperationsbereitschaft eines Elternteils

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Übertragung der elterlichen Sorge bzw. Teile davon auf einen Antrag eines Elternteils ohne die Zustimmung des anderen Elternteils nach § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei mangelnder Kooperationsbereitschaft eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354/355 und 1015/1016; BGH FamRZ 1982, 1179; 2008, 592).

    Denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit führt für ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen, und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (BGH FamRZ 2008, 592).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Dem steht schon die verfassungsrechtliche Wertung entgegen, dass sich die Elterninteressen in jedem Falle dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. BVerfGE 79, 203/210 f.; BVerfG FamRZ 1996, 1267; FF 09, 416).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Dem steht schon die verfassungsrechtliche Wertung entgegen, dass sich die Elterninteressen in jedem Falle dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. BVerfGE 79, 203/210 f.; BVerfG FamRZ 1996, 1267; FF 09, 416).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354/355 und 1015/1016; BGH FamRZ 1982, 1179; 2008, 592).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch unzureichend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354/355 und 1015/1016; BGH FamRZ 1982, 1179; 2008, 592).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354/355 und 1015/1016; BGH FamRZ 1982, 1179; 2008, 592).
  • OLG Saarbrücken, 12.06.2015 - 9 UF 16/15

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Verletzung der Verpflichtung zum

    Da es sich um eine anspruchsbegrenzende Norm handelt, muss derjenige, der die erstrebte Herabsetzung des Versorgungsausgleichs begründen will, hierfür nach den allgemeinen Regeln der Darlegungs- und Feststellungslast die tatsächlichen Voraussetzungen geltend machen und die Nachteile ihrer Nichterweislichkeit tragen (Senatsbeschluss vom 25. September 2013 - 9 UF 66/09 - zu § 1587 c BGB zuletzt BGH, FamRZ 2013, 1200, m.w.N.).
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