Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 11 U 21/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung hinsichtlich Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung
- versicherungsrechtsiegen.de
Private Rentenversicherung - Abweichende Police
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG a.F. § 5 Abs. 2
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung hinsichtlich Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.01.2017 - 11 O 341/13
- OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 11 U 21/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13
Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 11 U 21/17
Die ebenfalls geschlossene Kostenausgleichsvereinbarung der Parteien verstoße unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (VersR 2014, 567) nicht gegen § 169 VVG, da hier kein Abzug für nicht getätigte Abschluss- und Vertriebskosten vereinbart, sondern aufgrund der Kostentrennungsvereinbarung eine unabhängige Kostenberechnung vorgenommen worden sei. - BGH, 23.07.2014 - IV ZR 330/13
Privater Rentenversicherungsvertrag mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2018 - 11 U 21/17
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ist eine derartige Kostenausgleichsvereinbarung mit Ausnahme des Ausschlusses der Kündigung nicht zu beanstanden (vergl. BGH, VersR 2014, 1189).