Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2835
OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19 (https://dejure.org/2019,2835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2019 - 1 Ws 21/19 (https://dejure.org/2019,2835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 1 Ws 21/19 (https://dejure.org/2019,2835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,2835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14

    Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Der überzeugend begründeten Ansicht des Kammergerichts (NJW 2013, 182 - m. w. Nachw. auch zur Gegenmeinung), wonach die Bestellung eines Verteidigers bzw. die Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO fortdauert und deshalb die Bestellung eines Verteidigers nach den §§ 364a, 364b StPO nur in Betracht kommt, wenn zuvor kein Verteidiger mitgewirkt hat oder dessen Vollmacht erloschen oder die Beiordnung als Pflichtverteidiger aufgehoben worden ist, ist mit dem OLG Braunschweig (Beschluss vom 10.04.2014, Az.: 1 Ws 55/14, juris) uneingeschränkt zuzustimmen.
  • KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Verdrängung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Ob das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidigten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann, ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Verteidigten aus zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2004, 632; KG Berlin, Beschluss vom 09.08.2017, Az.: 4 Ws 101/17, juris - m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Verteidigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Ob das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidigten und dem Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann, ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Verteidigten aus zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 2004, 632; KG Berlin, Beschluss vom 09.08.2017, Az.: 4 Ws 101/17, juris - m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Anderenfalls hätte es der Verteidigte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1993, 600; KG Berlin, a. a. O.).
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 21/19
    Der überzeugend begründeten Ansicht des Kammergerichts (NJW 2013, 182 - m. w. Nachw. auch zur Gegenmeinung), wonach die Bestellung eines Verteidigers bzw. die Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO fortdauert und deshalb die Bestellung eines Verteidigers nach den §§ 364a, 364b StPO nur in Betracht kommt, wenn zuvor kein Verteidiger mitgewirkt hat oder dessen Vollmacht erloschen oder die Beiordnung als Pflichtverteidiger aufgehoben worden ist, ist mit dem OLG Braunschweig (Beschluss vom 10.04.2014, Az.: 1 Ws 55/14, juris) uneingeschränkt zuzustimmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht