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   OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20   

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https://dejure.org/2023,4474
OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20 (https://dejure.org/2023,4474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2023 - 6 U 14/20 (https://dejure.org/2023,4474)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 6 U 14/20 (https://dejure.org/2023,4474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubte Mitarbeiterabwerbung; Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter; Abmahnung wegen Verstoßes gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Unterlassungsanspruch im Wettbewerb; Verjährung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche; Wirksamkeit einer anwaltlichen Vollmacht; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen wegen vermeintlich unlauterer Mitarbeiterabwerbung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 650
  • GRUR-RR 2023, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 02.06.2022 - I ZR 140/15, YouTube II, juris Rn. 26; Urteil vom 22.03.2018 - I ZR 118/16, Hohlfasermembranspinnanlage II, juris Rn. 16 jeweils mwN).

    Zwar geht der Bestimmtheitsgrundsatz nicht so weit, dass der Kläger gezwungen wäre, im Klageantrag unter Hintanstellung seiner berechtigten Geheimhaltungsinteressen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu offenbaren, er hat aber zu bezeichnen, welche bestimmte Ausführungsform Gegenstand des Verbots sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2018 a.a.O. juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2022 - 6 U 39/21, juris Rn. 33; Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., GeschGehG § 6 Rn. 36a).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 juris Rn. 18 mwN).

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören.Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGH, Urteil vom 13. September 2012 a.a.O. Rn. 24).

  • OLG Schleswig, 28.04.2022 - 6 U 39/21

    Teil-Kostenrechnung - Unterlassungsantrag auf Verbot der Nutzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Zwar geht der Bestimmtheitsgrundsatz nicht so weit, dass der Kläger gezwungen wäre, im Klageantrag unter Hintanstellung seiner berechtigten Geheimhaltungsinteressen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu offenbaren, er hat aber zu bezeichnen, welche bestimmte Ausführungsform Gegenstand des Verbots sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2018 a.a.O. juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2022 - 6 U 39/21, juris Rn. 33; Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., GeschGehG § 6 Rn. 36a).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 02.06.2022 - I ZR 140/15, YouTube II, juris Rn. 26; Urteil vom 22.03.2018 - I ZR 118/16, Hohlfasermembranspinnanlage II, juris Rn. 16 jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Eine verjährungsunterbrechende Wirkung hat ein Anerkenntnis nur innerhalb noch laufender Verjährungsfrist (siehe nur BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 87/14, juris Rn. 11; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Auflage, § 212 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Eine Hemmung der Verjährung durch einen anderen Rechtsstreit wird grundsätzlich nur erreicht, wenn derselbe Streitgegenstand betroffen ist (BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 183/98, juris Rn. 12; Palandt/Ellenberger, aaO, § 204 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11

    Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Deshalb genügen die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner und die Verteidigung des Gläubigers hiergegen nicht, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11, juris Rn. 29).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    Im Rahmen eines den Streitgegenstand bildenden prozessualen Leistungsanspruchs umfasst die zur Verjährungshemmung führende Rechtshängigkeit dann alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die den Klageantrag zu begründen vermögen (BGH, Urteil vom 17.10.1995 - VI ZR 246/94, juris Rn. 18).
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    d) Dem (hilfsweise) gestellten Antrag der Klägerin, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils den Rechtsstreit an einen für Patentstreitsachen funktional zuständigen Spruchkörper der Zivilgerichtsbarkeit I. Instanz zu verweisen (vgl. § 143 Abs. 1 und 2 PatG), war schon deshalb nicht zu folgen, weil der Rechtsstreit keine Patentstreitsache betrifft, denn Gegenstand der Klage ist nicht der Anspruch auf oder aus einer Erfindung und die Klage ist mit einer Erfindung auch nicht sonst eng verknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - X ZB 4/09, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 5 U 187/14

    Prozessführung durch vollmachtlosen Vertreter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20
    b) Mit der auf den 01.03.2022 ausgestellten Prozessvollmacht ist die bisherige Prozessführung der Prozessbevollmächtigten von der Beklagten gemäß § 89 Abs. 2 ZPO jedenfalls mit Rückwirkung genehmigt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30.10.2013 - V ZB 9/13, juris Rn. 6 und vom 10.01.1995 - X ZB 11/92, juris Rn. 12 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2015 - 5 U 187/14, juris Rn. 37 ff.), so dass es nicht darauf ankommt, ob ihre Prozessbevollmächtigten schon bei Einleitung des Verfahrens eine grundsätzlich auch formlos wirksame (vgl. Zöller/Althammer, aaO § 80 Rn. 5 mwN) Vollmacht hatten.
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13

    Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 233/11

    Prozessvollmacht: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Berufungsverwerfung wegen

  • BGH, 31.07.2013 - IV ZR 158/12

    Aufrechnung und Verjährung als Einrede gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung

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