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OLG Brandenburg, 14.03.2003 - 1 AR 49/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch ein Gericht; Begriff der "rechtskräftigen" Unzuständigkeitserklärung eines Gerichts; Entfallen der Bindungswirkung eines Beschlusses
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts bei nicht wirksamer Sitzverlegung nach satzungsmäßigem Gesellschaftssitz
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zuständiges Insolvenzgericht bei angemeldeter Sitzverlegung
- zvi-online.de
InsO § 4; ZPO § 36, 281
Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts bei nicht wirksamer Sitzverlegung nach satzungsmäßigem Gesellschaftssitz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 3 Abs. 1; GmbHG § 54 Abs. 3
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Potsdam - 35 IN 929/02AG Charlottenburg - AZ: 103 IN 3819/02
- OLG Brandenburg, 14.03.2003 - 1 AR 49/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 965
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.12.2003 - 2 W 123/03
Insolvenzeröffnungsverfahren: Fehlende Bindungswirkung einer Verweisung an ein …
Soweit sich aus den Akten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich bei der 1999/2000 erfolgten Verlegung des Sitzes der Schuldnerin von ####### nach Hannover um einen Fall der gewerbsmäßigen Firmenbestattung handeln könnte (dazu BayObLG, ZInsO 2003, 903; BayObLG, ZInsO 2003, 1044; OLG Brandenburg, ZInsO 2003, 376; OLG Celle, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 W 108/03), weil die Schuldnerin in Hannover nur eine Briefkastenfirma unterhalten hat und nach den Ermittlungen des Antragstellers unter der Anschrift, unter der die Schuldnerin in Hannover geführt worden ist, zahlreiche Firmen nach entsprechend fragwürdigen Sitzverlegungen geführt worden sind, kann dies vorliegend für die Zuständigkeitsbestimmung nicht ausschlaggebend sein. - AG Mönchengladbach, 27.04.2004 - 19 IN 54/04 In der parallelen Problematik im nationalen deutschen Insolvenzrecht der Wohnsitzverlagerung des Geschäftsführers oder der Sitzverlagerung einer GmbH für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nach Einstellung der Geschäftstätigkeit sieht die überwiegende Rechtsprechung dies als rechtsmissbräuchlich an und bejaht die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, an dessen Ort die Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (vgl. BayObLG, ZInsO 2003, 903, 1045, 1142, OLG Brandenburg ZInsO 2003, 376, OLG Celle Beschluss v. 09.10.2003 - 2 W 108/03).
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