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   OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10   

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https://dejure.org/2012,7214
OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Formbedürftigkeit einer widerruflichen Auflassungsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b Abs. 1
    Formbedürftigkeit einer Auflassungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 131/10

    Immobilienverkauf: Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Ein solcher Ausnahmefall ist hier - wie bereits der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf S. 19 des Urteils vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) zutreffend ausgeführt hat - nicht erkennbar.

    In diesem Sinne teilt der Senat die bereits vom 5. und vom 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in deren Urteilen vom 10.01.2008 (Az.: 5 U 15/07) und vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) vertretene Auffassung, wonach die Auszahlung des Kaufpreises an die H... Bank allein auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kläger und seiner Bank beruht.

  • OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09

    Testamentsvollstreckung: Geltung des Selbstkontrahierungsverbots für den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    In einer solchen Konstellation ist § 181 BGB auch nicht aufgrund seines Schutzzwecks in erweiterter Heranziehung des Rechtsgedankens anwendbar (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 03.02.2004 - 1 W 244/03 - Rn. 4/5).
  • KG, 21.03.1995 - 1 W 2563/94

    Rechtsstellung eines für ein Grundstück in der ehemaligen DDR eingesetzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 5 U 15/07

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages, Wirksamkeit der Zustimmungserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    In diesem Sinne teilt der Senat die bereits vom 5. und vom 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in deren Urteilen vom 10.01.2008 (Az.: 5 U 15/07) und vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) vertretene Auffassung, wonach die Auszahlung des Kaufpreises an die H... Bank allein auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kläger und seiner Bank beruht.
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Dies setzt entsprechend § 2041 BGB (zur analogen Anwendung auf den Testamentsvollstrecker vgl. nur: BGH Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11 - Rn. 4) voraus, dass ein Recht an den Eigentumswohnungen in P... aufgrund eines zu dem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erworben worden ist, das sich auf den Nachlass bezieht.
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Auch eine widerrufliche Vollmacht kann der Form des § 311 b Abs. 1 BGB bedürfen, wenn sie zwar rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte, und nach den Vorstellungen des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch Abschluss des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (BGH Urteil vom 23.02.1979 - V ZR 171/77 - Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00

    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

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