Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09, 5 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 93; BGB § 94; BGB § 95; BGB § 812; BGB § 816 Abs. 2; BGB § 912
Eigengrenzüberbau: Vorzug natürlich-wirtschaftlicher Gebäudeeinheit vor Grundstücksgrenzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigentumsverhältnisse an überbauten Gebäudeteilen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu den Grundsätzen des Eigengrenzüberbaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.11.2009 - 1 O 500/06
- OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09, 5 U 7/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88
Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes finden die Überbauregeln der §§ 912 ff BGB sinngemäß auf den Fall Anwendung, dass ein Eigentümer zweier Grundstücke mit dem Bau auf einem derselben die Grenze des anderen überschreitet und in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen (m. w. N., BGH NJW 1990, 1791 f.).Wenn sich der Erbauer nicht anders geäußert hat, kann vermutet werden, dass die objektiven Gegebenheiten seinen Absichten entsprechen (BGH NJW 1990, 1791, 1792).
Bei der Frage, ob und gegebenenfalls welches Grundstück im vorliegenden Fall als Stammgrundstück für welches Gebäude anzusehen ist, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, deren Beurteilung auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum sogenannten Eigengrenzüberbau erfolgt, insbesondere auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1990 (NJW 1990, 1791), wonach auch beim Eigengrenzüberbau sich die Frage, welches der beiden Grundstücke als Stammgrundstücke im Sinne von § 912 BGB anzusehen ist, soweit möglich nach den Absichten des Erbauers richtet und Indizien für diese Absichten bestimmte, in dieser Entscheidung nicht abschließend aufgezählte objektive Gegebenheiten sein können.
- BGH, 23.09.1988 - V ZR 231/87
Abriß eines Überbaus
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Dieses ist im Fall des Eigengrenzüberbaus jedenfalls dann der Fall, wenn sich der nach Umfang, Lage und wirtschaftlicher Bedeutung eindeutig maßgebende Teil auf einem der Grundstücke befindet, mit diesem Grundstück ist das Eigentum an dem Gebäude verbunden (BGH NJW 1989, 221).Auf diese Weise ist zudem sichergestellt, dass der Gebäudewert jeweils insgesamt erhalten bleibt, der Konfliktfall des Eigengrenzüberbaus für beide Gebäude also in einer Weise gelöst wird, der den widerstreitenden Gesetzesbestimmungen gerecht wird und die Interessen des Erbauers angemessen berücksichtigt (vgl. auch BGH NJW 1989, 221, 222).
- RG, 27.09.1910 - VII 634/09
Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagsbeschlusses, daß eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 27. September 1910 (RGZ 74, 201, 203) kann dieser Erfolg durch Anordnungen des Vollstreckungsgerichtes oder des Prozessgerichtes nicht gehindert werden.Das Reichsgericht hatte in diesem Fall entschieden, dass die Ausschließung als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks im Zuschlagsbeschluss der dinglichen Wirkung entbehrt, allenfalls einem persönlichen Herausgabeanspruch entgegengehalten werden kann (RGZ 74, 201, 206).
- BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86
Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Gesichtspunkte der Art, wie sie beim sogenannten unentschuldigten Überbau ausnahmsweise für eine vertikale Aufspaltung des Eigentums an der Grenze sprechen, sind in solchen Fällen nicht ersichtlich (BGH NJW 1988, 1078, 1079). - BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03
Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Damit kommen die höchstrichterlichen Grundsätze über den sogenannten Eigengrenzüberbau zur Anwendung (vgl. auch BGH VIZ 2004, 130 ff.; VIZ 1997, 294 ff.). - BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74
Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Auch für den - vorliegend gegebenen - Fall des Eigengrenzüberbaus kann eine unmittelbare Anknüpfung an die Absichten des Erbauers nicht immer möglich sein (vgl. BGHZ 64, 333). - BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95
Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Damit kommen die höchstrichterlichen Grundsätze über den sogenannten Eigengrenzüberbau zur Anwendung (vgl. auch BGH VIZ 2004, 130 ff.; VIZ 1997, 294 ff.). - RG, 29.10.1932 - V 240/32
Findet die Vorschrift des § 50 ZVG. über die Barzahlung des Kapitalbetrags von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 5 U 187/09
Der Zuschlagsbeschluss hat die Bedeutung eines Richterspruchs, der bestimmend ist für die Rechtstellung des Erstehers und für die damit verbundenen Änderungen an den Rechten der Beteiligten (vgl. m. w. N. RGZ 138, 125, 127).