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   OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16   

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https://dejure.org/2016,23534
OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,23534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 10 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,23534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 10 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,23534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes Anordnungen zur Vorlage von Fotos und zur Auskunft und Vorlage von Attesten hinsichtlich des Gesundheitszustandes eines Kindes Vollstreckung eines Auskunftstitels

  • rechtsportal.de

    BGB § 1686 ; FamFG §§ 88 ff.
    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Anordnungen zur Vorlage von Fotos und zur Auskunft und Vorlage von Attesten hinsichtlich des Gesundheitszustandes eines Kindes; Vollstreckung eines Auskunftstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1945
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08

    Gewaltschutz: Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsgebots aus einem vom Gericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
    Daneben kommt die Anordnung eines Zwangsgeldes nach § 888 BGB , also eines Beugemittels, dessen Festsetzung ausgeschlossen ist, wenn der Zweck, den Willen des Pflichtigen zu beugen, erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann (Senat, FamRZ 2009, 1084 ), nicht in Betracht.

    Wegen der bereits angeführten Unterschiede zwischen Ordnungsmittel und Zwangsmittel ist die Rechtsfrage auch entscheidungserheblich (vgl. Senat, FamRZ 2009, 1084 ).

  • OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99

    Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
    Die besondere praktische Verknüpfung zwischen dem Recht auf persönlichen Umgang einerseits und dem Auskunftsrecht nach § 1686 BGB andererseits ergibt sich auch daraus, dass die Ersatzfunktion des Auskunftsanspruchs bei fehlendem oder eingeschränktem Umgang in der Rechtsprechung eine vorrangige Bedeutung hat (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2000, 1106 ; Staudinger/Rauscher, a.a.O., § 1686 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08

    Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
    § 1686 BGB um unterschiedliche Verfahrensgegenstände, so dass der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB nicht erstmals im Beschwerdeverfahren zur Entscheidung gestellt werden könne (so noch Senat, NJW-RR 2010, 301, 303; ferner OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146, 148; Erman/von Döll, BGB , 14. Aufl., § 1686 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
    § 1686 BGB um unterschiedliche Verfahrensgegenstände, so dass der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB nicht erstmals im Beschwerdeverfahren zur Entscheidung gestellt werden könne (so noch Senat, NJW-RR 2010, 301, 303; ferner OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146, 148; Erman/von Döll, BGB , 14. Aufl., § 1686 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2014 - 9 WF 58/14

    Zwangsvollstreckung in Familiensache: Vollstreckung einer Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16
    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass Auskunftsansprüche gemäß § 1686 BGB nicht nach §§ 88 ff. FamFG durch Ordnungsmittel vollstreckt würden, sondern als nicht vertretbare Handlung durch Zwangsmittel nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i. V. m. § 888 ZPO (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 1.8.2014 - 9 WF 58/14, BeckRS 2014, 16461 Rn. 9; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1 c, Musielak/Borth, FamFG , 5. Aufl., § 95 FamFG Rn. 5; Hennemann, in: Münchener Kommentar zum BGB , 6. Aufl., § 1686 BGB Rn. 14; Büte, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl., 4. Kap., Rn. 614; Zöller/Feskorn, ZPO , 31. Aufl., § 95 FamFG Rn. 6; Staudinger/Rauscher, BGB , Bearb. 2014, § 1686 Rn. 17; Veit, in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB , 38. Edition, § 1686 Rn. 7; wohl auch Zimmermann, in: MünchKomm zum FamFG , 2. Aufl., § 88 Rn. 2).
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