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   OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20   

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https://dejure.org/2020,9626
OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20
    Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az. III-2 Ausl 217/16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, Az. 1 AR (Ausl) 59/16).
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 217/16

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Litauen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20
    Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az. III-2 Ausl 217/16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, Az. 1 AR (Ausl) 59/16).
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