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   OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17   

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https://dejure.org/2020,9664
OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17 (https://dejure.org/2020,9664)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2020 - 13 UF 128/17 (https://dejure.org/2020,9664)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2020 - 13 UF 128/17 (https://dejure.org/2020,9664)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17
    Grundsätzlich kann die Abänderung von gem. §§ 59, 60 SGB VIII einseitig errichteten Jugendamtsurkunden nur im Wege des Abänderungsverfahrens gem. §§ 238, 239 FamFG erfolgen, wobei mangels materiellrechtlicher Bindungswirkung einer vorangegangenen Vereinbarung der Vortrag eines höheren materiellen Anspruchs ausreicht (BGH, FamRZ 2011, 1041).

    Die Einwände anteiliger Barunterhaltspflicht der Kindesmutter, Anrechenbarkeit von Kindergeld und Ausbildungseinkünften betreffen nicht die Vollstreckbarkeit, sondern das Bestehen von Grund und Höhe des Unterhaltsanspruchs und müssen im Wege des Abänderungsantrags geltend gemacht werden (BGH FamRZ 2011, 1041).

    Gegen den volljährig gewordenen Unterhaltsgläubiger kann der Verpflichtete nur im Wege des Abänderungsverfahrens die Herabsetzung des zu zahlenden Unterhalts wegen der geänderten Umstände - Kindergeld, Mithaftung der Kindesmutter - durchsetzen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041; Wendl/Dose/Schmitz, a. a. O. § 10 Rn. 153).

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17
    Ein Herausgabeverlangen der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist in analoger Anwendung des § 371 BGB jedenfalls dann zulässig, wenn über ein Vollstreckungsabwehrbegehren bereits rechtskräftig entschieden oder die Erfüllung der dem Titel zugrunde liegenden Forderung zwischen den Beteiligten unstreitig ist (BGH NJW-RR 2008, 1512).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17

    Statthaftigkeit eines isolierten Drittwiderantrags zur Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17
    In Kindesunterhaltsverfahren dürfen darüber hinaus schutzwürdige Interessen des Antragstellers durch den isolierten Drittwiderantrag nicht verletzt werden (BGH FamRZ 2018, 681).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 13 UF 128/17
    Der vom Antragsgegner herangezogene Leitsatz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.1977 (IV ZR 4/77), wonach der Einwand der Anrechnung von Kindergeld im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO geltend gemacht werden kann, betrifft eine andere Fallkonstellation.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20

    Ausbildungsunterhalt

    Durch Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 18.07.2017 - 6 F 646/15 - (Bl. 12) in Verbindung mit der Entscheidung des Senats vom 14.04.2020 - 13 UF 128/17- (Bl. 37) wurde dieser Titel für den - hier nicht verfahrensgegenständlichen - Zeitraum von Oktober 2015 bis November 2015 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller zur Zahlung von 105 % des Mindestunterhalts verpflichtet war.

    Der Antragsteller ist aufgrund der Entscheidung des Senats vom 14.04.2020 - 13 UF 128/17 - (Bl. 37) und des Beschlusses des Amtsgerichts Zossen vom 18.07.2017 (Bl. 12) seiner am 06.10.2000 geborenen Tochter P... W... ab Dezember 2015 zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhalts in Höhe von 110 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des anrechenbaren Kindergelds verpflichtet, was im Jahr 2016 einem Zahlbetrag von monatlich 400,- EUR und in 2017 von monatlich 410,- EUR entsprach.

    Vollstreckungsabwehr kann gegenüber einem Unterhaltstitel in zulässiger Weise nur mit Umständen begründet werden, die sich gegen die Vollstreckbarkeit richten, wozu die anteilige Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils und eine eigene Erwerbsobliegenheit des Titelgläubigers nicht zählen (BGH FamRZ 2011, 1041; Senat, Beschluss vom 14.04.2020, 13 UF 128/17; Klinkhammer in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 2 Rn. 478; Schmitz in Wendl/Dose, a. a. O., § 10 Rn. 152 ff.).

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