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   OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9586
OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21 (https://dejure.org/2022,9586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21 (https://dejure.org/2022,9586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21 (https://dejure.org/2022,9586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Linksabbiegerspur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens des Rotlichts der Linksabbiegerspur bei Fortsetzung der Fahrt auf einem durch Grünlicht freigegebenen Fahrstreifen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Spurwechsel in der Kreuzung - von Rot auf Grün - Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spurwechsel an einer Kreuzung kann zu Rotlichverstoß führen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    An der Ampel links eingeordnet und geradeaus gefahren - Bußgeld und Fahrverbot, obwohl das Rotlicht nur für die Linksabbieger galt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß bei Spurwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Ob dabei eine Reduzierung des Anwendungsbereichs eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit Rücksicht auf die Kompetenz des Gesetzgebers, abstrakte Gefährdungsdelikte zu kodifizieren, bereits systematisch grundsätzlich unzulässig wäre (vgl. KG, Beschl. v.14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20, zit. nach Juris), kann offenbleiben.

    Da es sich bei dem Gesichtspunkt der abstrakten Gefährdung darüber hinaus nicht um eine Art ungeschriebenes Merkmal des Bußgeldtatbestandes gemäß 132.3 Anl. zu § 1 Abs. 1 BKatV handelt (vgl. KG, Beschl. v. 14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20, zit. nach Juris), bedarf es insoweit auch keiner gesonderten Feststellungen hinsichtlich eines Gefährdungsvorsatzes.

    Die bei der Bemessung der Rechtsfolgen zusätzlich veranlasste tatgerichtliche Bewertung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht im Hinblick darauf, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass die indizierte Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen wäre (vgl. KG, Beschl. v. 14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20; Beschl. v. 3. Juni 2021 - 3 Ws [B] 140/21, jeweils zit. nach Juris), ist ebenfalls frei von Rechtsfehlern.

  • BayObLG, 25.10.2001 - 1 ObOWi 508/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Jedenfalls ist die Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Verhaltensweisen als abstrakt gefährlich einzustufen, von den Gerichten zu beachten, so dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine teleologische Reduktion des Bußgeldtatbestandes geboten sein kann, wenn im Einzelfall eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer offensichtlich und eindeutig auszuschließen ist (vgl. BayOblG, Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 1 ObOWi 508/01; Beschl. v. 13. Dezember 2021 - 2021 ObOWi 1543/21, zit. nach Juris).

    Ob darüber hinaus durch das Wechsellichtzeichen ebenfalls solche Verkehrsteilnehmer geschützt werden, die sich - wie beispielsweise bei Rot die Straße überquerende Fußgänger - zu Unrecht im Kreuzungsbereich aufhalten (so unter Verweis auf § 1 Abs. 2 StVO: BayObLG, Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 1 ObOWi 508/01, zit. nach Juris), kann dahinstehen.

  • OLG Bamberg, 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18

    Qualifizierter Rotlichtverstoß wegen Fahrspurwechsels auf Kreuzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Ein etwaiger, auf mangelnder präsenter Kenntnis der Straßenverkehrsvorschriften beruhender Wertungs- bzw. Interpretationsirrtum über die genaue rechtliche Bedeutung und Tragweite des geltenden Lichtsignals, wie ihn die Verteidigung geltend macht, stellt einen den Tatvorsatz nicht ausschließenden Verbotsirrtum dar (§ 11 Abs. 2 OWiG), der angesichts der Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt über Verkehrsregelungen hinreichend zu informieren, darüber hinaus auch vermeidbar war (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - 3 Ss OW 834/15; Beschl. v. 22. Januar 2019 - 3 Ss OWi 1698/18; jeweils zit. nach Juris).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO in Verbindung mit § 37 Abs. 2 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfährt (BGH, Beschl. v. 30. Oktober 1997 - 4 StR 647/96, zit. nach Juris).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Die bei der Bemessung der Rechtsfolgen zusätzlich veranlasste tatgerichtliche Bewertung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht im Hinblick darauf, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass die indizierte Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen wäre (vgl. KG, Beschl. v. 14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20; Beschl. v. 3. Juni 2021 - 3 Ws [B] 140/21, jeweils zit. nach Juris), ist ebenfalls frei von Rechtsfehlern.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß in Ausnahmefall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Dabei ist hinsichtlich des zu Grunde liegenden Handlungsunwertes der Tat auch zu berücksichtigen, dass der Rotlichtverstoß ausweislich der getroffenen Feststellungen nicht auf eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit der Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. hierzu beispielsweise OLG Frankfurt, Beschl. v. 11. März 2020 - 1 Ss-OWi 72/20, zit. nach Juris), sondern auf einem vorsätzlichen Verhalten und vermeidbaren Verbotsirrtum beruhte.
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Rotlichtverstoß an einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21
    Der Anwendungsbereich der gemäß § 37 StVO geltenden Bestimmungen beschränkt sich nicht auf den Schutz des Querverkehrs und erfordert nicht das Entstehen einer konkreten Gefährdungslage (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2021 - 2 OLG 53 Ss-OWi 175/21; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8. März 2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18, zit. nach Juris).
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