Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11302
OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10 (https://dejure.org/2013,11302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2013 - 3 U 112/10 (https://dejure.org/2013,11302)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 3 U 112/10 (https://dejure.org/2013,11302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 879
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

    Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    Auch schuldrechtliche Verträge wie der streitgegenständliche fallen mithin darunter (RGZ 27, 130 ff; vgl. auch BGH NZI 2007, 462 ff; Rz. 22; Münch.Komm./Kirchhof, 2.Aufl. 2008, § 129 InsO Rz. 11 ff).

    Maßgebend ist also, ob sich die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (BGHZ 155, 75 ff; ZIP 2007, 1120 f Rz. 15).

    Im Rahmen von § 133 Abs. 1 InsO genügt insofern bereits ein mittelbarer, sich erst künftig realisierender, Zusammenhang zwischen der Rechtshandlung des Verfahrensschuldners und der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger (BGHZ 123, 320; BGHZ 124, 76ff; NJW 2007, 2325).

    Das gilt insbesondere auch für solche, die Nachteile für das Schuldnervermögen erst im Insolvenzfall begründen (BGH, Beschluss vom 26.4.2012 - IX ZR 73/11 - K... M...), umso mehr, wenn sie gezielt für den Insolvenzfall abgeschlossen worden sind (BGHZ 124, 76 ff; NJW 2007, 2325), wovon auszugehen ist, wenn sie ausdrücklich eine den Insolvenzfall betreffende Regelung treffen.

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 73/11

    Insolvenzanfechtung: Eintritt des Schuldners in einen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    c) Abgesehen davon, dass Vereinbarungen, so der Beklagte weiter, die Nachteile für das Schuldnervermögen - wie hier - erst im Insolvenzfall begründeten, den Schluss auf einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner gestatteten (BGH, Beschl. v. 26.4.2012 - IX ZR 73/11 -), habe zwischen den an der Vertragsübernahme Beteiligten ein Näheverhältnis im Sinne des § 138 Abs. 2 Nr. 1, 3 InsO bestanden, worin ein weiteres Beweisanzeichen für deren Gläubigerbenachteiligungsvorsatz zu erblicken sei.

    Die vorliegende Vertragsübernahme habe ferner gerade keine Regelungen für den Insolvenzfall enthalten, die indes im Fall der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in der Parallelsache "K... M..." (Az. IX ZR 73/11) zitierten weiteren Entscheidung desselben Gerichts vom 11.11.1993 streitgegenständlich gewesen seien, in der das Gericht lediglich den Leitsatz aufgestellt habe, dass ein Vertrag, durch den einem Beteiligten für den Fall seiner Insolvenz über die gesetzlichen Folgen hinaus nicht zur Erreichung des Vertragszweckes gebotene Vermögensnachteile auferlegt würden, konkursrechtlich anfechtbar sei.

    Das gilt insbesondere auch für solche, die Nachteile für das Schuldnervermögen erst im Insolvenzfall begründen (BGH, Beschluss vom 26.4.2012 - IX ZR 73/11 - K... M...), umso mehr, wenn sie gezielt für den Insolvenzfall abgeschlossen worden sind (BGHZ 124, 76 ff; NJW 2007, 2325), wovon auszugehen ist, wenn sie ausdrücklich eine den Insolvenzfall betreffende Regelung treffen.

    (IX ZR 77/11) - und 8.11. (IX ZR 73/11) - getroffenen entsprechenden Entscheidungen lediglich fortgeführt haben; denn eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung stellt qua definitionem eine solche dar, die erst im anderen Zusammenhang und zu einem späteren Zeitpunkt eintritt.

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    47 b) Eine Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn die vorgenommene Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff der Insolvenzgläubiger auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert (BGHZ 124, 76 ff; 165, 343 ff; ZIP 2008, 190 ff).

    Im Rahmen von § 133 Abs. 1 InsO genügt insofern bereits ein mittelbarer, sich erst künftig realisierender, Zusammenhang zwischen der Rechtshandlung des Verfahrensschuldners und der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger (BGHZ 123, 320; BGHZ 124, 76ff; NJW 2007, 2325).

    Das gilt insbesondere auch für solche, die Nachteile für das Schuldnervermögen erst im Insolvenzfall begründen (BGH, Beschluss vom 26.4.2012 - IX ZR 73/11 - K... M...), umso mehr, wenn sie gezielt für den Insolvenzfall abgeschlossen worden sind (BGHZ 124, 76 ff; NJW 2007, 2325), wovon auszugehen ist, wenn sie ausdrücklich eine den Insolvenzfall betreffende Regelung treffen.

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    Realistische Sanierungsbemühungen, aber auch nur schwache Sanierungserwartungen, schlössen indes einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz aus (BGH NJW 1984, 1893 ff), der zudem entfalle, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung davon überzeugt sei, alle Gläubiger in absehbarer Zeit befriedigen zu können.

    An seine frühere, zudem nicht konkurs- bzw. insolvenzrechtspezifische, Rechtsauffassung, es genügten insoweit bereits auch nur schwache Sanierungserwartungen (BGH NJW NJW 1984, 1893), hat der Bundesgerichtshof indes nicht angeknüpft.

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    Maßgebend ist also, ob sich die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (BGHZ 155, 75 ff; ZIP 2007, 1120 f Rz. 15).

    49 Benachteiligungsvorsatz Sinne von § 133 Abs. 1 InsO liegt vor, wenn der Insolvenzschuldner bei Vornahme seiner Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seines Tuns gewollt oder jedenfalls als mutmaßliche Folge erkannt und gebilligt hat, sei es auch als sogar unerwünschte Nebenfolge eines anderen erstrebten Vorteils (std. Rspr.; vgl. BGHZ 155, 75 ff; 162, 143 ff).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    46 Der Begriff der Rechtshandlung ist weit auszulegen (Begr. RegE zu § 129 InsO; BGH NJW 2004, 1660).

    Er umfasst jedes von einem Willen getragene Handeln vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das eine rechtliche Wirkung auslöst (BGH NZI 2004, 374; NJW 2004, 1660 NJW 2007, 1588).

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    47 b) Eine Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn die vorgenommene Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff der Insolvenzgläubiger auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert (BGHZ 124, 76 ff; 165, 343 ff; ZIP 2008, 190 ff).

    Die Inkongruenz stellt dabei in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für bestehende Benachteiligungsabsicht und Kenntnis des Anfechtungsgegners von ihr dar, sofern der Anfechtungsgegner zumindest aus seiner Sicht Anlass hatte, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGHZ 157, 242; 166, 125; 174, 314; ZIP 2008, 467; NJW 2009, 1351).

  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 33/07

    Anforderungen an den Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    Der Insolvenzverwalter trägt die Beweislast sowohl für den Benachteiligungsvorsatz als auch für die übrigen Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 S. 1 InsO (BGH ZIP 2008, 467, 469 Rz. 16).

    Die Inkongruenz stellt dabei in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für bestehende Benachteiligungsabsicht und Kenntnis des Anfechtungsgegners von ihr dar, sofern der Anfechtungsgegner zumindest aus seiner Sicht Anlass hatte, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGHZ 157, 242; 166, 125; 174, 314; ZIP 2008, 467; NJW 2009, 1351).

  • BGH, 08.11.2012 - IX ZR 77/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Übernahme eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    Dies hat der Bundesgerichtshof im hiesigen Rechtsstreit durch seine Revisionsentscheidung vom 26.4.2012 - IX ZR 146/11 - klargestellt (vgl. ferner BGH, Urteil vom 8.11.2012 - IX ZR 77/11 - K... L...), und der Senat hat keine Veranlassung hiervon abzuweichen.

    (IX ZR 77/11) - und 8.11. (IX ZR 73/11) - getroffenen entsprechenden Entscheidungen lediglich fortgeführt haben; denn eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung stellt qua definitionem eine solche dar, die erst im anderen Zusammenhang und zu einem späteren Zeitpunkt eintritt.

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
    In diesem Zusammenhang sei ergänzend der Erfahrungssatz heranzuziehen, dass nach allgemeiner Erfahrung im Geschäftsverkehr Schuldner regelmäßig nicht bereit seien, anderes oder gar mehr zu leisten, als sie schuldeten; täten sie es dennoch, müssten dafür mithin besondere Beweggründe vorliegen (BGH WM 1997, 545 f).

    Nur wenn der Schuldner trotz der Gewährung einer inkongruenten Deckung ausnahmsweise annimmt, mit Sicherheit alle seine Gläubiger befriedigen zu können, fehlt ihm jeder Benachteiligungsvorsatz (BGH WM 1997, 545 ff).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 205/11

    Insolvenzanfechtung: Beweislastverteilung bei nahestehender Person als

  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 314/95

    Gläubigeranfechtung - Nichtigkeit nach BGB - Gehaltsabtretung

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZR 473/00

    Anfechtbarkeit der Befriedigung einer fremden Schuld

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 231/04

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer Zahlung mit Wechsel; Beseitigung

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen

  • RG, 15.05.1891 - III 44/91

    1. Kann die Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung aus §. 3 Nr. 2 des

  • RG, 11.03.1902 - VII 13/02

    Anfechtung außerhalb des Konkurses.

  • RG, 01.05.1908 - VII 523/07

    Ist bei der Verbindung einer gültigen mit einer nichtigen Abrede das ganze

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

  • EuGH, 19.04.2005 - C-521/04

    Tillack / Kommission - Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht