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   OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17   

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https://dejure.org/2018,19673
OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17 (https://dejure.org/2018,19673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2018 - 5 WLw 19/17 (https://dejure.org/2018,19673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 5 WLw 19/17 (https://dejure.org/2018,19673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Rechtsfolgen der Versagung der Grundstücksverkehrgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Versagung der Grundstücksverkehrgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    27 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt bei Veräußerung einer teils landwirtschaftlich, teils forstwirtschaftlich genutzten Fläche für die Beurteilung der Frage, ob der Vertrag dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 1 RSG unterliegt, der wirtschaftliche Grundstücksbegriff, der nach den Umständen des Einzelfalls anzuwenden ist (BGHZ 134, 166, juris Tz.9; BGHZ 93, 299).

    Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können (BGHZ 134, 166, a.a.O.) Entsprechendes gilt, wenn nicht ein einziges gemischt genutztes Grundstück, sondern mehrere kleinere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert werden.

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    des Kaufvertrages (S. 18, S. 29 des Vertrages) bevollmächtigten Notarin rechtzeitig zugestellt worden (vgl. BGHZ 123, 1).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Eine ungesunde Verteilung liegt dem entsprechend regelmäßig dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen im Nebenerwerb tätigen Landwirt veräußert werden soll, wenn dessen Betrieb nicht leistungsfähig ist, und ein Haupterwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 116, 348, 350; BGH NJW-RR 2011, 521, 522; NJW-RR 2015, 855, 856).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Es muss sich bei Auslegung der Erklärungen der Parteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ergeben, dass die äußerlich getrennten Teile eines Rechtsgeschäfts miteinander stehen und fallen sollen (st. Rspr., BGH NJW-RR 2007, 395, juris Tz. 17).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Eine ungesunde Verteilung liegt dem entsprechend regelmäßig dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen im Nebenerwerb tätigen Landwirt veräußert werden soll, wenn dessen Betrieb nicht leistungsfähig ist, und ein Haupterwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 116, 348, 350; BGH NJW-RR 2011, 521, 522; NJW-RR 2015, 855, 856).
  • RG, 23.02.1924 - V 400/23

    1. Kann eine Vormerkung zugunsten des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Ist hier ein Teil des Vertrages infolge der fehlenden Grundstücksverkehrsgenehmigung schwebend unwirksam (vgl. RGZ 108, 91 (94); Düsing/Martinez/Martinez, GrdstVG, § 2 Rz. 4), erfasst dies im Zweifel den gesamten Vertrag, es sei denn, er wäre ohne den genehmigungsbedürftigen Teil geschlossen worden.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Eine ungesunde Verteilung liegt dem entsprechend regelmäßig dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen im Nebenerwerb tätigen Landwirt veräußert werden soll, wenn dessen Betrieb nicht leistungsfähig ist, und ein Haupterwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 116, 348, 350; BGH NJW-RR 2011, 521, 522; NJW-RR 2015, 855, 856).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17
    Die Vereinbarung der Rechtsgeschäfte in einer Urkunde spricht ebenfalls dafür, dass die Rechtsgeschäfte nicht teilweise aufrecht erhalten werden sollten und dass der Ausgestaltung ein einheitlicher Wille zum Vertragsschluss zugrunde liegt, der durch eine Trennung der Vereinbarungen verändert würde (vgl. hierzu BGHZ 54, 71 (72)).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

    Der räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängende Grundbesitz als Grundstück im wirtschaftlichen Sinne kann aus mehreren Flurstücken und mehreren Grundbuchgrundstücken bestehen (Spannowsky/Uechtritz, BauGB , 53. Edition Stand: 01.08.2021, § 200 Rn. 1; vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2019, S. 12 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21

    Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG

    Ungeachtet der Frage, ob die letztgenannte Voraussetzung des § 9 Abs. 5 GrdstVG hier gegeben wäre (vgl. dazu § 2 Abs. 3 des Kaufvertrags), geht das RSG im Unterschied zum GrdstVG von einem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus, so dass allenfalls dann mehrere Grundstücke im Rechtssinne, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden und sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können (vgl. dazu zuletzt Brandenburgisches OLG NJW-RR 2019, 12, zitiert nach juris), für die Ausübung des Vorkaufsrechts in Betracht kommen, wenn sie in ihrer Gesamtheit die Mindestgröße überschreiten (vgl. die Nachweise bei Senat AUR 2015, 260, zitiert nach juris).
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