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OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ablehnung der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Festschreibung eines praktizierten Wechselmodells auch bei entgegenstehenden Anträgen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts - Maßgeblich sind Kindeswohlgesichtspunkte
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 04.04.2017 - 33 F 95/15
- OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 690
- FamRZ 2018, 1321
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 9 UF 96/17
Die Frage, ob in einem Sorgerechtsverfahren - wie hier - das Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seiner grundlegenden Entscheidung zur Anordnung des paritätischen Wechselmodells in einem Umgangsverfahren - Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15 - offen gelassen).
- OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18
Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB
zum Verhältnis von Sorge- und Umgangsrecht insoweit OLG Brandenburg v. 14.6.2018 - 9 UF 96/17). - OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 UF 81/21
Sorgerecht: Erstmalige Anordnung eines Wechselmodells
Will ein Elternteil einseitig ein bislang praktiziertes Wechselmodell beenden, so haben dies einige Gerichte, wenn sie die Beibehaltung des Wechselmodells favorisierten, durch schlichte Zurückweisung der jeweiligen Anträge der Kindeseltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1860; OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 1714; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2019, 976-979, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2018, 1321-1322, mit zusätzlicher "Feststellung" der konkreten Betreuungszeiten im Tenor) gelöst.