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   OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09   

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https://dejure.org/2009,7286
OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7286)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2009 - 4 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7286)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 4 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer überhöhten Maklerprovision

  • Judicialis

    ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § ... 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 696 Abs. 3; ; UStG § 14; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 199; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 204 Abs. 2; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 366 Abs. 1; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 152; BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer überhöhten Maklerprovision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer überhöhten Provision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    27% Maklerprovision sind sittenwidrig!

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wie begründet die Rechtsprechung die Sittenwidrigkeit bei der Provision?

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Maklerprovision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrig überhöhte Maklerprovision? (IMR 2010, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 635
  • BauR 2010, 1114
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09
    Der Beklagte hat den Kläger deshalb in vorsätzlich sittenwidriger Weise geschädigt, so dass er verpflichtet ist, dem Kläger den ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen (vgl. zur Begründung eines solchen Schadensersatzanspruchs insbesondere: BGH, Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99 - Rn. 14 ff., zit. nach juris).

    Kommt ein Kaufvertrag über ein Grundstück durch Vermittlung eines Maklers zustande, steht ihm üblicherweise gegen die Partei, die ihn beauftragt hat, eine Provision von 3 bis 5 % des Kaufpreises zu (so etwa BGH, Urteil vom 20.02.2003 - III ZR 184/02 - Rn. 11; ferner Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99 - Rn. 11, jeweils zit. nach juris).

    cc) Das nach alledem anzunehmende auffällige Missverhältnis legt den Schluss auf die weiterhin für eine Sittenwidrigkeit erforderliche verwerfliche Gesinnung des Beklagten nahe (BGH, Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99 - Rn. 13 m.N., zit. nach juris).

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 184/02

    Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09
    Kommt ein Kaufvertrag über ein Grundstück durch Vermittlung eines Maklers zustande, steht ihm üblicherweise gegen die Partei, die ihn beauftragt hat, eine Provision von 3 bis 5 % des Kaufpreises zu (so etwa BGH, Urteil vom 20.02.2003 - III ZR 184/02 - Rn. 11; ferner Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99 - Rn. 11, jeweils zit. nach juris).

    bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, dass bei der Beurteilung der Frage, ob die vereinbarte Provision sittenwidrig überhöht war, nicht stets die übliche Maklerprovision unbesehen zugrunde gelegt werden könne (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20.02.2003 - III ZR 184/02 - Rn. 11, zit. nach juris).

  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Provisionsvereinbarung sittenwidrig, wenn zwischen der Höhe der versprochenen Vergütung und der dafür zu erbringenden Leistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere sittenwidrige Umstände hinzukommen, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausnutzung einer schwierigen Lage (grundlegend dazu: BGH, Urteil vom 16.02.1994 - IV ZR 35/93, LS 1 und Rn. 10, zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 706/03

    Haftungsklage gegen den Steuerberater: Erstinstanzliche Beschränkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2009 - 4 U 11/09
    bb) Nichts anderes ergibt sich schließlich aus der in der Literatur teilweise für die Gegenansicht zitierten (vgl. Roth, a.a.O, Fn.291) Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.12.2004, in der es heißt, dass ein Gericht nicht darauf hinzuwirken habe, den Vortrag einer Partei unter dem Blickwinkel einer deliktsrechtlichen Haftung zu ergänzen, wenn nur vertragliche Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages geltend gemacht worden sind (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 - 4 U 706/03, 4 U 706/03-128 -, zit. nach juris), denn dort ist das Landgericht und mit ihm das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass schon kein für eine deliktsrechtliche Haftung ausreichender Lebenssachverhalt vorgetragen worden sei (OLG Saarbrücken, a.a.O, Rn. 36).
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