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OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Selbstbewirtschaftungsverpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlErwV § 12 Abs. 2a
Rücktritt vom Kaufvertrag über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Selbstbewirtschaftungsverpflichtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 03.03.2017 - 12 O 7/16
- OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
- BGH, 14.03.2019 - V ZR 60/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Es ist nicht ersichtlich, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 154, 288 mwN.). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Hat nämlich der Zug um Zug leistungspflichtige Gläubiger (§ 298 BGB) erklärt, er werde die Gegenleistung nicht erbringen, genügt ein wörtliches Angebot (BGH NJW 1997, 581). - BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Da § 12 Abs. 2a Satz 3 FlErwV unabhängig von den Vorstellungen des Gesetzgebers (BT-Drs. 17/4236, 7) als nicht konstitutiv hinweggedacht werden kann, entfaltet die Neuregelung keine Rückwirkung (vgl. BVerfG-K NVwZ 2016, 300 Rn. 48 f. mwN.).
- BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65
Preisbindung für Schallplatten
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Dabei ist in aller Regel mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen, und zwar schon deshalb, weil das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, den Bereich bildet und die Grenzen absteckt, innerhalb derer ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (st. Rspr., zum Ganzen etwa BGHZ 46, 74, juris Rn. 13 mwN.). - OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Gewährleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Auslegungspielraum eröffnet indes der folgende Verweis auf "§ 2 Abs. 2 Satz 3", worauf bereits das Kammergericht in einem den Parteien bekannten, nicht veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2011 (22 U 83/10) in den freilich nicht tragenden Ausführungen hingewiesen hat. - BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15
Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Darüber hinaus erübrigt selbst eine eindeutige Ermittlung der Grenze des möglichen Wortsinns nicht stets die Auslegung anhand der weiteren Auslegungsmethoden, da andernfalls methodisch anerkannte Rechtsinstitute wie die teleologische Extension (Analogie) oder Reduktion nicht denkbar wären (vgl. etwa BGH FamRZ 2017, 1620 Rn. 17 mwN.).