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   OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19   

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OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19 (https://dejure.org/2020,21100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 11 U 91/19 (https://dejure.org/2020,21100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 11 U 91/19 (https://dejure.org/2020,21100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Diese Nachprüfungsmitteilung entspricht auch im Übrigen den Vorgaben des § 174 Abs. 1 VVG: Eine erfolgreiche Nachprüfung setzt danach voraus, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die gesundheitlichen Veränderungen darlegt und ggf. beweist (BGH, NJW 2017, 731 Rn. 18 m.w.N.; Prölss/Martin/Lücke, a.a.O., § 174 Rn. 23).

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert daher grundsätzlich einen Vergleich des Zustands, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (BGH, NJW 2017, 731 Rn. 16).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Der Versicherer könne nach der Rechtsprechung des BGH (IV ZR 527/15) in einem solchen Fall gleichzeitig mit dem Anerkenntnis die Leistungseinstellung vornehmen.

    Ist der Versicherer im Wege des Nachprüfungsverfahrens von der durch sein Anerkenntnis geschaffenen Selbstbindung abgerückt und hat seine bereits anerkannte Leistungspflicht wieder beseitigt ist damit der gedehnte Versicherungsfall beendet (BGH, Urt. v. 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 20, juris).

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Voraussetzung dafür ist die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Versicherers (vgl. hierzu insgesamt Prölss/Martin/Lücke, a.a.O., § 174 Rn. 23; BGH, VersR 2006, 102; 1996, 958).
  • BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19

    Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Im Rahmen der Änderungsmitteilung ist daher grundsätzlich der Gesundheitszustand der versicherten Person, der dem Anerkenntnis zugrundelag, dem späteren Gesundheitszustand gegenüberzustellen (BGH, Urt. v. 18.12.2019 - IV ZR 65/19, Rn. 17, juris).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Voraussetzung dafür ist die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Versicherers (vgl. hierzu insgesamt Prölss/Martin/Lücke, a.a.O., § 174 Rn. 23; BGH, VersR 2006, 102; 1996, 958).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Ein gerichtlicher Hinweis wäre daher entbehrlich gewesen, weil der Kläger von der Beklagten die gebotene Unterrichtung erhalten hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - IX ZR 207/05, Rn. 2 juris; Senatsurteil v. 15.07.2020 - 11 U 80/19).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Solches ist aber nur dann sinnvoll, wenn der ursprüngliche Hinweis eine missverständliche Deutung zulässt (vgl. BGH, NJW 2008, 2036).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 80/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Ein gerichtlicher Hinweis wäre daher entbehrlich gewesen, weil der Kläger von der Beklagten die gebotene Unterrichtung erhalten hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - IX ZR 207/05, Rn. 2 juris; Senatsurteil v. 15.07.2020 - 11 U 80/19).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Als Sachvortrag genügt dazu nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGH, NJW-RR 2004, 1679).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
    Diesem Schreiben kommt daher die für eine Änderungserklärung typische rechtsgestaltende Wirkung zu (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 13.03.2019 - IV ZR 124/18, Rn. 18, juris).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • OLG Rostock, 29.08.2023 - 4 U 166/22

    Auskunft über und Wirksamkeit von Prämienanpassungen zu einer privaten

    Vielmehr ist sie nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegiert, weil nunmehr statt einer Zeit bis Oktober 2022 weitere Leistungszeiträume bis einschließlich März 2023 geltend gemacht werden; es handelt sich um eine quantitative Erweiterung des Antrages, ohne dass damit eine Änderung des Streitgegenstandes einherginge (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2020, Az.: 11 U 91/19, - zitiert nach juris -, Rn. 44 f. m. w. N.).
  • LG Bielefeld, 05.05.2020 - 6 O 346/18
    Im Anschluss daran wird der Verzugszinssatz entsprechend den Vorgaben der Verbraucherrichtlinie mitgeteilt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.03.2020 - 11 U 91/19 -).

    Für den Bereich ,,Verbraucherschutz" ist dies jedoch die BaFin und nicht die EZB (OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2020 - 11 U 91/19-).

  • OLG Rostock, 08.12.2021 - 4 U 90/21

    Wirksamkeit der Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung;

    Privilegiert ist die Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO hier, soweit nunmehr statt einer Zeit bis Oktober 2020 weitere Leistungszeiträume geltend gemacht werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2020, Az.: 11 U 91/19, - zitiert nach juris -, Rn. 44 f. m. w. N.).
  • LG Hagen, 20.05.2020 - 8 O 191/19
    Hinzu kommt, dass der Kreditnehmer in einer Fallkonstellation wie hier, in der nicht der finanzierte Kauf-, sondern der Kreditvertrag widerrufen wird, die Sollzinsen zu zahlen haben dürfte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v.15.10.2019, Az. 6 U 225/18, juris Rn. 33 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss v. 13.01.2020, Az. 11 U 91/19, Anl. B24 Bl. 401 ff.), die Belehrung daher insoweit nicht unrichtig ist.
  • LG Augsburg, 27.09.2021 - 111 O 2014/21

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

    Im Übrigen sind sogenannte Sammelbelehrungen wie im vorliegenden Fall zulässig (vgl. dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2020, Aktenzeichen 11 U 91/19; Anlage B 25).
  • LG Heidelberg, 30.04.2021 - 2 O 290/20

    BU-Versicherung - Berufsunfähigkeitsanerkenntnis mit Entscheidung über Wegfall

    Der Versicherer muss dann in seiner Nachprüfungsmitteilung auch nicht im Einzelnen darlegen, welche konkreten Tätigkeiten der Versicherte ursprünglich nicht ausführen konnte und jetzt wieder ausführen kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juli 2020 - 11 U 91/19 -, Rn. 59, juris).
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