Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines im Baugewerbe tätigen Unterhaltsschuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601 Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 2
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines im Baugewerbe tätigen Unterhaltsschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verwirkung von Trennungsunterhalt durch Tätlichkeiten und Beleidigungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwirkung von Trennungsunterhalt durch Tätlichkeiten und Beleidigungen
Verfahrensgang
- AG Eisenhüttenstadt, 11.05.2012 - 7 F 167/11
- AG Eisenhüttenstadt, 11.05.2012 - 7 F 477/10
- AG Eisenhüttenstadt, 22.11.2013 - 7 F 477/10
- OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Papierfundstellen
- NJ 2016, 70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 10 WF 99/10
Wohnungszuweisung: Bedeutung von Kindesbelangen bei einer Zuweisungsentscheidung
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Insoweit ist zunächst festzustellen, dass im Wohnungszuweisungsverfahren (7 F 158/10 AG Eisenhüttenstadt, 10 WF 99/10 Brandenburgisches OLG), das durch Antragschrift vom 16.3.2010 eingeleitet worden ist, die Vorgänge zum Jahreswechsel 2009/2010 gar nicht mehr im Vordergrund standen, sondern die Wohn- und Lebensverhältnisse der Beteiligten danach.Aus dem Bericht des Klinikums ... vom 5.3.2010, der schon bei der vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung an die Beschwerdegegnerin durch Senatsbeschluss vom 27.7.2010 (10 WF 99/10) von besonderer Bedeutung war, ergibt sich, dass die Tochter unter der Trennung und den erheblichen Auseinandersetzungen der Eltern stark gelitten hat.
Hierzu hat der Senat - ohne abschließende Feststellungen zu der Frage der von der Beschwerdegegnerin erlittenen Verletzungen treffen zu müssen - bereits in seinem Beschluss vom 27.7.2010 im Ehewohnungszuweisungsverfahren im Rahmen der einstweiligen Anordnung (10 WF 99/10) ausgeführt:.
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12
Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Doch kommt rechtlich angesichts der nicht unerheblichen Einkommensunterschiede zwischen den Beteiligten eine Heranziehung des Beschwerdeführers für den Kindesunterhalt nur insoweit in Betracht, als bei ihm Einkommen auch über den angemessenen Selbstbehalt hinaus vorhanden ist (vgl. BGH, NJW 2013, 2897). - OLG Brandenburg, 17.01.2006 - 10 UF 91/05
Erhebliche Einkommensunterschiede der unterhaltspflichtigen Eltern: Entfallen der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Der Senat hat in der länger zurückliegenden Vergangenheit angenommen, dass, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mehr als doppelt so hoch ist wie das des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils, die Unterhaltsverpflichtung des Letztgenannten im Hinblick auf § 1603 II 3 BGB ganz entfallen kann (Senat, FamRZ 2006, 1780).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
So können die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 7 BGB auch gegeben sein, wenn die Trennung aufgrund von Tätlichkeiten eines Ehegatten erfolgt (…Eschenbruch in: Eschenbruch/Schürmann/Menne, Der Unterhaltsprozess, 6. Aufl., Kap. 1 Rn. 1867; vgl. auch BGH, NJW 1986, 1340, 1342). - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Der vom Beschwerdeführer vorsorglich erhobene Verwirkungseinwand greift nicht, da das für eine Anwendung von § 242 BGB insoweit erforderliche Zeitmoment - ein Untätigbleiben des Berechtigten für über ein Jahr (vgl. BGH, FamRZ 1988, 370, 372 f.) - schon nicht erfüllt ist. - BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97
Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Auch Instandhaltungskosten sind nur, soweit sie substanziiert dargelegt sind, berücksichtigungsfähig (vgl. BGH, NJW 2000, 284, 287). - BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2015 - 10 UF 288/13
Denn mit der Pauschale sind grundsätzlich alle Aufwendungen abgegolten (vgl. BGH, FamRZ 2006, 846).