Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29978
OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13 (https://dejure.org/2013,29978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2013 - 3 WF 98/13 (https://dejure.org/2013,29978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 3 WF 98/13 (https://dejure.org/2013,29978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Verlangen auf Herabsetzung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FG § 238 Abs. 3 S. 3
    Voraussetzungen des Verlangens auf Herabsetzung des Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abänderung eines Unterhaltstitels kann ausscheiden, wenn kein Auskunfts- oder Verzichtsverlangen vorliegt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abänderung eines Unterhaltstitels kann ausscheiden, wenn kein Auskunfts- oder Verzichtsverlangen vorliegt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 347/81

    Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13
    Schon nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht war im Hinblick auf § 323 Abs. 3 Satz ZPO a. F. anerkannt, dass die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags nicht ausreicht, um die Abänderung, bezogen auf diesen Zeitpunkt, zu ermöglichen (BGH, FamRZ 1982, 365; FamRZ 1984, 353, 355; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 238 FamFG, Rn. 31).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13
    Schon nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht war im Hinblick auf § 323 Abs. 3 Satz ZPO a. F. anerkannt, dass die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags nicht ausreicht, um die Abänderung, bezogen auf diesen Zeitpunkt, zu ermöglichen (BGH, FamRZ 1982, 365; FamRZ 1984, 353, 355; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 238 FamFG, Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 05.12.2012 - 7 WF 117/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13
    Diesen Anforderungen genügt eine Mitteilung des Unterhaltsschuldners an den Unterhaltsgläubiger, in welcher der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass nunmehr nur noch ein geringer Unterhalt geschuldet sei, und den Unterhaltsgläubiger ernsthaft zu der Erklärung auffordert, die Herabsetzung des Unterhalts zu akzeptieren (OLG Hamburg, a.a.O.; Grandke, FamFR 2013, 36).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13
    Ebenso schied eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 167 ZPO mit der Folge einer Rückwirkung auf die Antragseinreichung aus (BGH, FamRZ 1982, 792, 793; Wendl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl., § 10 Rn. 235; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Familienrecht, 5. Aufl., § 238 FamFG Rn. 125).
  • OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14

    Abänderung eines Unterhaltstitels: Anforderungen an ein Verzichtsverlangen des

    Diesen Anforderungen genügt zwar eine Mitteilung an den Unterhaltsgläubiger, in der der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass nunmehr nur noch ein geringerer Unterhalt geschuldet sei, und den Unterhaltsgläubiger ernsthaft zu der Erklärung auffordert, die Herabsetzung des Unterhalts zu akzeptieren (vgl. OLG Hamburg MDR 2013, 160 und OLG Brandenburg FamRB 2014, 43).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2020 - 6 UF 237/19

    Befreiung des Barunterhaltspflichtigen von Zahlungen zur privaten PKV bei Verweis

    Für ein Verzichtsverlangen i.S.d. § 238 Abs. 3 S. 3 FamFG ist es ausreichend, dass der Unterhaltsverpflichtete zum Ausdruck bringt, dass nur noch geringerer Unterhalt geschuldet sei, und er den Unterhaltsgläubiger auffordert, die Herabsetzung zu akzeptieren (OLG Hamburg, Beschluss vom 5.12.2012, 7 WF 117/12, Rn. 4 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2013, 3 WF 98/13, Rn. 10 - juris; Bumiller/Harders/Schwamb, 12. Aufl., Rn 19 zu § 238 FamFG; Keidel/Meyer-Holz, 20. Aufl., Rn. 77 zu § 238 FamFG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht