Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1
Haftung des Admin-C für Urheberrechtsverletzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.02.2016 - 2 O 141/15
- OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
- LG Potsdam, 30.08.2017 - 2 O 141/15
- OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17
Papierfundstellen
- MMR 2019, 385
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17
Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der …
Darüber hinaus besteht kein rechtskräftiger Titel gegen den unmittelbaren Störer und es ist entgegen der Ansicht des Klägers derzeit auch nicht davon auszugehen, dass das Informationsinteresse bereits durch Zeitablauf offensichtlich erloschen sein könnte (…vgl. EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, NJW 2014, 2257, juris Rn. 92ff. - Google und Google Spain), da der beanstandete Suchtreffer durch die zu den Berichten führenden Links, die jeweils mit Datumsangaben versehen sind, Hinweise auf Vorgänge aus den Jahren ... enthält und im Übrigen auch das Interesse geschützt ist, sich über länger zurück liegende Vorgänge zu informieren (OLG Brandenburg, Urt. v. 15.10.2018, 1 U 14/17, MMR 2019, 385, juris Rn. 41). - OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17
Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der …
Zwar betrifft der beanstandete Suchtreffer zu einem großen Teil bereits länger zurück liegende Beiträge aus den Jahren 2009/2010, jedoch übt seinen Angaben in der mündlichen Verhandlung zufolge der Kläger weiterhin eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Anlageberatung aus und ist durch die Informationsfreiheit auch das Interesse geschützt, sich über länger zurück liegende Vorgänge zu informieren (OLG Brandenburg, Urt. v. 15.10.2018, 1 U 14/17, MMR 2019, 385, juris Rn. 41).Insoweit dürften die Inhalte hier sich nicht wesentlich von denjenigen unterscheiden, die das Oberlandesgericht Hamburg bereits in seiner den Kläger und die Beigeladene betreffenden Entscheidung aus dem Jahr 2011 für zulässig erachtet hat (…Urt. v. 26.5.2011, 3 U 67/11, CR 2011, 667, juris; vgl. zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen zu geschäftlichen Tätigkeiten auch OLG Brandenburg, Urt. v. 15.10.2018, 1 U 14/17, MMR 2019, 385, juris Rn. 39;… OLG Köln, Urt. v. 31.5.2016, I-15 U 197/15, CR 2017, 575, juris Rn. 73ff.).