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   OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14   

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https://dejure.org/2016,48831
OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14 (https://dejure.org/2016,48831)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 5 U 44/14 (https://dejure.org/2016,48831)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 5 U 44/14 (https://dejure.org/2016,48831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Schenkung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    BGB § 516 ; BGB § 463
    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Schenkung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkung löst keinen Vorkaufsfall aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Schenkung eines Grundstücks

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - 9 U 87/10

    Voraussetzungen eines Vorkaufsrechts bei Übertragung von Grundstücken innerhalb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Auf eine Umgehungsabsicht oder eine sittenwidrige Gesinnung kommt es dabei nicht an (BGH NJW 1998, 2136).
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Eine Umgehung ist somit anzunehmen, wenn der Verpflichtete die Sache gegen Geld veräußern will, das mit dem Dritten geschlossene Geschäft aber so gestaltet, dass der Vorkaufsfall nicht eintritt (Staudinger/Schermaier (2013) BGB § 463 Rn. 27), wobei mehrere Verträge im Zusammenhang zu betrachten sind (BGH WM 1957, 1162).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
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