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OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbehelf des Angeklagten gegen die Beauftragung eines bestimmten Gutachters zur Erstellung eines Gutachtens zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gutachtenauftrags zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StPO § 81 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 205; ; StPO § 304; ; StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 305 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81a Abs. 1
Strafprozessrecht: Konkretisierung des Untersuchungsauftrags an den Arzt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 08.10.2007 - 11 KLs 8/03
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12
Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im …
Die Aufzählung ist aber nicht abschließend (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rn. 8f., zitiert nach juris, Meyer-Goßner StPO, 55. Aufl., § 305, Rn. 7). - OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
Körperliche Untersuchung: Zulässigkeit der prozessual überholten Beschwerde gegen …
Von diesem Grundsatz finden sich Ausnahmen in § 305 S. 2 StPO im Hinblick u. a. auf Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung von Ordnungs- und Zwangsmitteln, die Aufzählung ist aber nicht abschließend (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rnr. 8f., zitiert nach juris, vgl. ferner Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., § 305, Rnr. 7).