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OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767 Abs. 1
Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.04.2012 - 12 O 218/11
- OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
- BGH, 10.05.2016 - XI ZR 46/14
- BGH, 06.12.2016 - XI ZR 46/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
Darlehensvertrag: Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Tilgung bei Streit über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
In einem Parallelverfahren hat der Senat mit inzwischen rechtskräftigem Schlussurteil vom 14. Juni 2012 (5 U 59/11) unter Abänderung der stattgebenden Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eine auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus anderen notariellen Urkunden gerichtete Vollstreckungsgegenklage des Klägers abgewiesen.Wegen des Einwandes des Klägers, die Beklagte habe von einer Einzugsermächtigung Gebrauch machen können, nimmt das Landgericht auf die entsprechenden Ausführungen des Senats hierzu in dem Verfahren 5 U 59/11 im Beschluss vom 29. Dezember 2011 Bezug.
Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil unter Bezugnahme auf das Schlussurteil des Senats im Verfahren 5 U 59/11.
- OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 18/07
Einziehung von zur Sicherung der Ansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Die Akten zum Rechtsstreit Landgericht Frankfurt (Oder), Az. 12 O 266/06 (= Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 4 U 18/07) waren beigezogen.Soweit der Kläger erstinstanzlich geltend gemacht hat, auf den Sollstand aus der Vereinbarung vom 16./22. März 2005 seien Guthaben aus Lebensversicherungsverträgen zu verrechnen, ist er dem Vortrag der Beklagten nicht entgegengetreten, dass es sich bei diesen Leistungen um die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen handelte, die bereits Gegenstand des Urteils des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2007 (4 U 18/07) gewesen sind.
- BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Die etwaige Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches steht einer Vollstreckung aus dem abstrakten Schuldversprechen des Klägers gemäß § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB analog nicht entgegen, weil dieses danach nicht gemäß § 812 Abs. 2 BGB herausverlangt werden kann (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - XI ZR 36/09 -, BGHZ 183, 169 , juris Rn 18).
- BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90
Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Durch das abstrakten Schuldversprechen wird ohne Bezugnahme auf einen Rechtsgrund allein auf den Leistungswillen des Versprechenden abgestellt, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGHZ 114, 9 ). - BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90
Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Durch eine solche Vereinbarung nehmen die Parteien einem Titel zwar nicht die Vollstreckbarkeit, wohl aber wird durch sie dem Schuldner die Möglichkeit eröffnet, gegen die weitere Zwangsvollstreckung im Wege der Klage nach § 767 ZPO vorzugehen (BGH MDR 1991, 668 , m.w.N. Zöller/Herget, 30. Aufl. 2014, § 767 ZPO Rdnr. 12 "Vereinbarungen"). - BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573 ; MDR 1978, 212). - BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573 ; MDR 1978, 212).
- OLG Hamm, 05.11.2020 - 5 U 21/19
Verwertung von Lebensversicherungen durch Kündigung vor Laufzeitende durch eine …
Um sein Klageziel - die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde für unzulässig zu erklären - zu erreichen, müsste der Kläger vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass der Beklagten aus keinem Rechtsgrund eine vollstreckbare Forderung in dieser Höhe zusteht (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2014 - 5 U 45/12, BeckRS 2014, 2328, beck-online).