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OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767 Abs. 1
Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.04.2012 - 12 O 218/11
- OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
- BGH, 10.05.2016 - XI ZR 46/14
- BGH, 06.12.2016 - XI ZR 46/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 05.11.2020 - 5 U 21/19
Verwertung von Lebensversicherungen durch Kündigung vor Laufzeitende durch eine …
Um sein Klageziel - die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde für unzulässig zu erklären - zu erreichen, müsste der Kläger vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass der Beklagten aus keinem Rechtsgrund eine vollstreckbare Forderung in dieser Höhe zusteht (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2014 - 5 U 45/12, BeckRS 2014, 2328, beck-online).