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   OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14   

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https://dejure.org/2015,9989
OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14 (https://dejure.org/2015,9989)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 10 UF 235/14 (https://dejure.org/2015,9989)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 10 UF 235/14 (https://dejure.org/2015,9989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer durch schriftlichen Vergleich geschlossenen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer durch schriftlichen Vergleich geschlossenen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14
    Durch den vollständigen Ausschluss eines Anrechts vom Versorgungsausgleich aber werden die Rechte der Versorgungsträger nicht berührt (vgl. auch BGH, NJW-RR 2013, 385 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 14, § 59 Rn. 29).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14
    Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse bei Abschluss der Vereinbarung abstellt (BGH, FamRZ 2008, 2011 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12

    Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 235/14
    Auf die ausführliche Begründung im Beschluss des 5. Familiensenats (Beschluss vom 22.8.2013 - 3 UF 115/12, NJOZ 2014, 1442 = FamRZ 2014, 1202) wird Bezug genommen.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20
    Das Rubrum und die Entscheidung des Amtsgerichts im Übrigen war allerdings auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. wegen offenbarer Unrichtigkeiten gemäß § 42 FamFG - auch durch das mit der Sache befasste (Rechts-)Beschwerdegericht (vgl. dazu Zöller-Feskorn/-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 FamFG Rdnr. 1 i.V.m. § 319 ZPO Rdnr. 22; BGH FamRZ 2016, 442; OLG Hamm FamRZ 2016, 549; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. April 2015, Az. 10 UF 235/14 - jeweils zitiert nach juris) - dahin zu berichtigen, dass im Rubrum sowie in Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 des Tenors jeweils das bei der weiteren Beteiligten zu 3. bestehende Versicherungskonto des Antragsgegners statt mit 65... richtig mit 25... zu bezeichnen ist .
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