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   OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10   

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OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10 (https://dejure.org/2011,16380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2011 - 5 U 33/10 (https://dejure.org/2011,16380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 5 U 33/10 (https://dejure.org/2011,16380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag; ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlErwV § 7; FlErwV § 1 Abs. 3; BGB § 346 Abs. 1
    Rücktritt vom Kaufvertrag über Waldflächen zur Neueinrichtung eines Forstbetriebs, da der Erwerber keinen ortsnahen Wohnsitz begründet hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06

    Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    In Konkurrenz zu den örtlichen Interessenten sollen andere Personen Flächen nur dann verbilligt pachten und erwerben können, wenn sie sich selbst vor Ort engagieren (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 30).

    Ein solches Engagement setzt zwar nicht voraus, dass sich sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren (vgl. BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 32), sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass das erforderliche Engagement vor Ort erkennbar wird.

    Insbesondere kann sie die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen und ähnlichen Vergünstigungen nicht privatautonom, also abweichend von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bestimmen (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 9; WM 2006, 2101, 2103).

    Da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Behörde an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben für ihren Verwaltungsauftrag halten will und daher beabsichtigt, diese in der Form des Privatrechts zur Geltung zu bringen, und da weiter unterstellt werden darf, dass sie Dritte, die sie mit ihren Aufgaben betraut, zu einem entsprechenden Vorgehen verpflichtet hat, sind vertragliche Regelungen in einem dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (BGHZ ZOV 2007, 30, 33 Tz. 10; vgl. BGHZ 155, 166, 170; BGH WM 1972, 339, 340 f.).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof (ZOV 2007, 30, 33 Tz. 33 f.) in einem vergleichbaren Fall mit supranationalem Bezug ausgeführt, dass eine Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Gericht gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag nicht besteht, wenn eben dieses Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die betreffende entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts offenkundig und damit für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum ist (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430 Rdn. 16 = NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG NJW 1988, 1456; BGHZ 109, 29, 35).

    Letzteres ist im Hinblick auf das Erfordernis der Ortsansässigkeit der Fall (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 35 ff.).

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09

    Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. September 2009 (NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 11) in diesem Zusammenhang ausdrücklich entschieden hat, ist der Lebensmittelpunkt des Erwerbers nach § 3 AusglLeistG ebenso wie der eines Nutzers im Rahmen von § 5 Abs. 3 SachenRBerG (BGH NJW-RR 2005, 1256, 1257) nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.

    Er muss Bindungen an den Ort in der Nähe der Betriebsstätte aufbauen und unterhalten, die über das rein Geschäftliche hinausgehen (BGH NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 14).

    34 cc) Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Beklagte nicht seinen Lebensmittelpunkt in diesem Sinne in die Nähe der Betriebsstätte verlegt hat bzw. nicht in der Nähe derselben ortsansässig geworden ist und damit die Voraussetzungen des Rücktrittsgrundes nach § 9 Nr. 2 lit. c) des notariellen Kaufvertrages gegeben sind, ist allein die Klägerin (so nunmehr ausdrücklich BGH NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 16).

    Sie kann deshalb von ihm erwarten, dass er sich hierzu im Streitfall substanziiert äußert (vgl. BGH NJW-RR 2010, 374, 376 Tz. 17).

  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05

    Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. BGHZ 91, 84, 96; BGH, WM 2006, 2101, 2103).

    Insbesondere kann sie die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen und ähnlichen Vergünstigungen nicht privatautonom, also abweichend von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bestimmen (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 9; WM 2006, 2101, 2103).

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über ein nach den Vorschriften des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat Urteil v. 18 Februar 2010 - 5 U 106/08 m. w. N.).

    Jedenfalls hat der Beklagte zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss der Kaufverträge behauptet, seinen Hauptwohnsitz bereits in L... begründet zu haben (vgl. Senatsurteil v. 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, dort S. 25).

  • BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04

    Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. September 2009 (NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 11) in diesem Zusammenhang ausdrücklich entschieden hat, ist der Lebensmittelpunkt des Erwerbers nach § 3 AusglLeistG ebenso wie der eines Nutzers im Rahmen von § 5 Abs. 3 SachenRBerG (BGH NJW-RR 2005, 1256, 1257) nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann die nicht beweisbelastete Partei nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages der beweisbelasteten Partei ihrerseits zu dem Geschehen vorzutragen.
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. BGHZ 91, 84, 96; BGH, WM 2006, 2101, 2103).
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Behörde an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben für ihren Verwaltungsauftrag halten will und daher beabsichtigt, diese in der Form des Privatrechts zur Geltung zu bringen, und da weiter unterstellt werden darf, dass sie Dritte, die sie mit ihren Aufgaben betraut, zu einem entsprechenden Vorgehen verpflichtet hat, sind vertragliche Regelungen in einem dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (BGHZ ZOV 2007, 30, 33 Tz. 10; vgl. BGHZ 155, 166, 170; BGH WM 1972, 339, 340 f.).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Hat nämlich der Zug um Zug leistungspflichtige Gläubiger (§ 298 BGB) erklärt, er werde die Gegenleistung nicht erbringen, genügt ein wörtliches Angebot (BGH NJW 1997, 581).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
    Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann die nicht beweisbelastete Partei nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages der beweisbelasteten Partei ihrerseits zu dem Geschehen vorzutragen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 339/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 17.01.1972 - III ZR 86/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Darlehensvertrages - Beendung eines

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03

    Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber einer Gemeinde

  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 5 U 184/09

    Subventionierter Flächenerwerb durch Neueinrichter in den neuen Bundesländern:

    Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat, Urteil v. 16. Juni 2011 - 5 U 33/10 m.w.N.).
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