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   OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17   

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https://dejure.org/2017,50985
OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17 (https://dejure.org/2017,50985)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2017 - 5 W 6/17 (https://dejure.org/2017,50985)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2017 - 5 W 6/17 (https://dejure.org/2017,50985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 892 Abs. 1, 899; GBO §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29, 53 Abs. 1 S. 1, 71 Abs. 2 S. 1
    Berichtigung des Namens im Grundbuch berührt Identität des Eingetragenen nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berichtigung des Namens des Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falscher Vorname im Grundbuch - ein unlösbares Problem? (IVR 2018, 35)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.01.1926 - V 479/25

    Dinglicher und schuldrechtlicher Berichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17
    Zulässig ist die Beschwerde im Fall einer begehrten Berichtigung nur dann, wenn das Ziel des Antrags und des Rechtsmittels eine solche zu Gunsten des Berechtigten ist (RGZ 112, 260, 265; Hügel/Kramer GBO § 71 Rn. 230).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2011 - 20 W 67/11

    Grundbuch: Berichtigung der Bezeichnung des Berechtigten ohne Identitätswechsel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17
    Eine solche Richtigstellung erfolgt von Amts wegen, wobei ein Nachweis in der Form des § 29 GBO nicht erforderlich, sondern der Freibeweis zulässig ist (OLG Frankfurt FGPrax 2011, 221; OLG Schleswig Rpfleger 2012, 249; Demharter GBO § 22 Rdnr. 22 f.; Hügel/Holzer GBO § 22 Rdnr. 94 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.1976 - 20 W 751/75

    Unanfechtbare Grenzregelungsbeschlüsse; Vorliegen der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17
    Für die Löschung des Amtswiderspruchs können keine weitergehenden Voraussetzungen gelten als für dessen Eintragung (OLG Hamm NJW 1968, 1289 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1976, 313; Schöner/Stöber Rn. 415; Grundbuchrecht Demharter GBO § 53 Rn. 41; Hügel/Holzer GBO § 53 Rn. 49).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17
    Zwar sind sie selbst nicht Erben der eingetragenen Eigentümerin und damit nicht schon deswegen berechtigt, aus eigenem Recht den Antrag auf Löschung des Amtswiderspruchs zu stellen, weil ihre dingliche Rechtsstellung durch diese Eintragung nicht beeinträchtigt ist (BGH Rpfleger 2005, 354; Demharter GBO § 13 Rn. 42).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17
    Die Regelung in § 71 Abs. 2 S. 1 GBO steht der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen, weil nur die Beschwerde gegen solche Eintragungen unzulässig ist, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (BGH WM 1989, 1760; Demharter GBO § 71 Rn. 37).
  • OLG Naumburg, 23.05.2019 - 12 Wx 20/19

    Grundbuchsache: Richtigstellung der fehlerhaften Bezeichnung eines

    Die Richtigstellung tatsächlicher Angaben erfordert nur, dass das Grundbuchamt sich auf jede geeignete Art von der unrichtigen Bezeichnung des Eingetragenen überzeugt, wobei es demjenigen obliegt, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, dessen Recht von der Richtigstellung betroffen ist (Demharter, a.a.O., § 22, Rn. 23; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 W 6/17 -, Rn. 14; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2011 - 9 W 391/11 -, Rn. 6, juris).

    Vielmehr ist der Freibeweis zulässig und ausreichend (Demharter, a.a.O., § 22, Rn. 23; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 11. Aufl., § 22, Rn. 86; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 20 W 67/11 -, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 34 Wx 286/14 -, Rn. 13 - 14, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 W 6/17 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Naumburg, 08.06.2018 - 12 Wx 11/18

    Grundbuchsache: Verfahren bei bloßer Berichtigung des Namens eines eingetragenen

    Eine Berichtigung des Namens eines eingetragenen Berechtigten betrifft ebenfalls dessen fehlerhafte Bezeichnung und lässt als Richtigstellung tatsächlicher Angaben seine Identität unberührt (z. B. OLG Brandenburg, NJW-RR 2018, 77).
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