Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Ersetzung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Strafe durch einen längeren Freiheitsentzug unter völliger oder teilweiser Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung in der Berufung; Voraussetzungen der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 388
- StV 2009, 89
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82
Aufklärungsrüge bei Nichausschöpfung eines Beweismittels durch den Tatrichter in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem allgemeinen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11, 14; BGHSt 29, 269, 270; BGH NStZ 1983, 168). - BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem allgemeinen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11, 14; BGHSt 29, 269, 270; BGH NStZ 1983, 168). - BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m. w. N.).
- BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
a) Mit der Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat die Jugendkammer gegen das Verbot der Schlechterstellung (§ 331 StPO, § 2 JGG) verstoßen, was das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH LM StPO § 358 Nr. 21; BGHSt 14, 5, 7). - BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70
Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem allgemeinen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11, 14; BGHSt 29, 269, 270; BGH NStZ 1983, 168). - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Die Entscheidung hat sich ausschließlich an dem Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu treffen (vgl. BGHSt 22, 21, 23; BGHSt 36, 47, 42). - BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94
Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Hierbei ist anerkannt, dass von der Einbeziehung der früheren Verurteilung aus Gründen der erzieherischen Zweckmäßigkeit dann abgesehen werden kann, wenn bei einer Einheitsstrafe wegen deren Höhe eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung nicht mehr zulässig wäre (§ 21 Abs. 1, 2 JGG), eine solche Aussetzung aus erzieherischen Gründen jedoch noch zu vertreten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 387; BGH NStZ-RR 1996, 120). - BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Um die Ausnahmevorschrift des § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe gegeben sein und in den Urteilsgründen dargestellt werden, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Ahndungen notwendig erscheinen lassen (für Jugendstrafen: vgl. BGHSt 36, 37, 42; BGH StV 1996, 273). - BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Bei dem Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) handelt es sich um eine dem Angeklagten durch den Gesetzgeber gewährte Rechtswohltat (BGHSt 9, 324, 332). - BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Hierbei ist anerkannt, dass von der Einbeziehung der früheren Verurteilung aus Gründen der erzieherischen Zweckmäßigkeit dann abgesehen werden kann, wenn bei einer Einheitsstrafe wegen deren Höhe eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung nicht mehr zulässig wäre (§ 21 Abs. 1, 2 JGG), eine solche Aussetzung aus erzieherischen Gründen jedoch noch zu vertreten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 387; BGH NStZ-RR 1996, 120). - OLG Köln, 10.06.1975 - Ss 96/75
Strafzumessungsrecht; Rechtsmittelinstanz; Verbot der Schlechterstellung; …
- BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
- BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung
- OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen …
Der Senat hob mit Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ss 60/08 - das Urteil des Amtsgerichts vom 26. Februar 2008 mit Ausnahme der Feststellungen zur äußeren Tatseite auf und verwies im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. - LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19
Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche …
Von der Einbeziehung kann aus Gründen der erzieherischen Zweckmäßigkeit abgesehen werden, wenn bei einer Einheitsstrafe wegen deren Höhe eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung nicht mehr zulässig wäre - § 21 Abs. 1 und 2 JGG, eine solche Aussetzung jedoch aus erzieherischen Gründen noch zu vertreten wäre (OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.09.2008 - 1 Ss 60/08).