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   OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10   

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https://dejure.org/2010,3575
OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10 (https://dejure.org/2010,3575)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 12 U 79/10 (https://dejure.org/2010,3575)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 12 U 79/10 (https://dejure.org/2010,3575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 3; EEG 2009 § 3; EEG 2009 § 4; EEG 2009 § 19
    Drei BHKW und zwei Fermenter eine (Biomasse-)Anlage nach EEG 2004 und EEG 2009

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Anlagenbegriff gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1, 2 EEG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Anlage i.s. von § 3 Abs. 2 EEG 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht gewährt Biogasanlagenbetreiber keine höheren Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Höhere Entgelte für Biogasanlagenbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien im Falle der Erweiterung einer Biogasanlage verwehrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Biogasanlagenbetreiber erhält keine höheren Entgelte für Strom aus erneuerbaren Energien - Mehrere nebeneinander stehende Blockheizkraftwerke sind als eine Gesamtanlage anzusehen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung bei Erweiterung einer Biogasanlage erfolgt als Gesamtanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 700
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt, wobei die Darstellung auf den Streitfall zugeschnitten sein muss (BGH NJW-RR 2008, 1308, 1309; NJW-RR 2005, 499, 500; NJW 1998, 3126; Zöller-Gummer/ Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 520 Rn. 35).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 22/04

    Anwaltsgebühren im vorprozessualen Schlichtungsverfahren bei der ärztilchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt, wobei die Darstellung auf den Streitfall zugeschnitten sein muss (BGH NJW-RR 2008, 1308, 1309; NJW-RR 2005, 499, 500; NJW 1998, 3126; Zöller-Gummer/ Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 520 Rn. 35).
  • OLG Jena, 14.02.2007 - 7 U 905/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    Bei der Frage der Bewertung des Anlagenbegriffes ist auf die hier maßgebliche Energiegewinnungsanlage abzustellen und bei dieser sind die vorgenannten Einrichtungen für die Energiegewinnung technisch erforderlich, und zwar ungeachtet dessen, dass sich möglicherweise die Zufuhr der Biomasse in den Fermenter auch anders bewerkstelligen lassen könnte als durch Einbau eines Feststoffbehälters (vgl. zur Frage der Einzelfallbetrachtung auch Thüringer OLG in Jena, Urt. v. 14.02.2007, Az.: 7 U 905/06).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    Sollte der Vertrag in seiner Gesamtheit oder hinsichtlich einzelner Bestimmungen nichtig sein, sei es aufgrund einer Anfechtung oder unter Heranziehung des § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 2 EEG 2009 (vgl. dazu Frentz/Müggenborg-Ahricke, EEG 2009, § 4 Rn. 45 f; Stecher, ZNER 2009, 216), stellt § 12 Abs. 1 EEG 2004 klar, dass das EEG als gesetzliches Schuldverhältnis zu verstehen ist, aus dem sich Ansprüche auch ohne Abschluss eines Vertrages ergeben können (vgl. dazu auch Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 19 unter Hinweis auf BGH ZNER 2003, 234 f, der zu der Vorgängerregelung des § 3 Abs. 1 EEG 2000 gemeint hat, dass unabhängig von der Rechtsnatur der Anlagenbetreiber den Netzbetreiber zur Verwirklichung der Pflichten aus § 3 Abs. 1 EEG 2000, also jetzt § 12 EEG 2004, unmittelbar auf Vergütung verklagen könne, da ansonsten die Rechtsdurchsetzung für den Anlagenbetreiber unangemessen erschwert werde).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt, wobei die Darstellung auf den Streitfall zugeschnitten sein muss (BGH NJW-RR 2008, 1308, 1309; NJW-RR 2005, 499, 500; NJW 1998, 3126; Zöller-Gummer/ Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 520 Rn. 35).
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 12 U 79/10
    In der Vergangenheit begründete Schuldverhältnisse werden aber nur für die Zukunft abgeändert, d. h. sie wirken sich vergütungsrechtlich erst ab dem 01.01.2009 aus (vgl. auch BVerfG RdE 2009, 218, 220).
  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 262/12

    Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Weiter Anlagenbegriff nach

    b) Demgegenüber vertreten die überwiegende Rechtsprechung und ein Teil der Literatur die Ansicht, dass jedenfalls in unmittelbarer Nähe zueinander errichtete Blockheizkraftwerke, die an denselben Fermenter angeschlossen sind, eine einzige Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 bilden (OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 55 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 U 129/12, ZNER 2013, 401 f.; OLG Brandenburg, ZNER 2010, 587 ff.; OLG Stuttgart, ZNER 2012, 493 ff. [zur Verklammerung zweier Stromerzeugungseinheiten durch ein Stauwehr]; LG Halle (Saale), CuR 2011, 171, 174; LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 16. April 2010 - 12 O 324/09 - nicht veröffentlicht; Gabler/Metzenthin/Naujoks, EEG - Der Praxiskommentar, § 3 Rn. 73; Gabler/Metzenthin/Bandelow, aaO, § 19 Rn. 4; Loibl, REE 2011, 197, 200 f.; ders. in Loibl/Maslaton/von Bredow/Walter, aaO, § 2 Rn. 45 ff.; Oschmann in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 3. Aufl., § 3 Rn. 24; ders. in Danner/Theobald, Energierecht, Stand 2012, § 3 Rn. 44e; Niederstadt, NuR 2011, 118, 120).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 61/12

    Erneuerbare Energien: Begriff der Anlage; Berechnung von KWK- bzw. NawaRo-Boni

    § 19 EEG 2009 kann hiernach erst dann zur Anwendung kommen, wenn eine vorangehende Auslegung zum Vorhandensein zweier Anlagen führt (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16. Sept. 2010, Az.: 12/10 = NVwZ 2011, 700 ff; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17. Juli 2012, Az.: 6 U 50/11 = ZNER 2012, 490 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2013, Az.: 2 U 129/12 = ZNER 2013, 401 f.).

    Vielmehr findet § 19 Abs. 1 EEG 2009 als Vergütungsregelung erst Anwendung nach der vorrangig, sich am - weiten - Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 orientierenden Klärung der Frage, ob eine oder mehrere Anlagen vorliegen (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16. September 2010, Az.: 12 U 79/10 = NVwZ 2011, 700 ff).

  • OLG Brandenburg, 17.07.2012 - 6 U 50/11

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer an eine bereits bestehende

    Die vom Landgericht zur Begründung mit herangezogene Entscheidung des 12. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.09.2010 (AZ 12 U 79/10) könne auf den hier zu entscheidenden Fall nicht angewendet werden, da diese sich auf die Rechtslage nach dem EEG 2004 beziehe, das BHKW 3 jedoch erst nach Inkrafttreten der EEG-Novelle 2009 in Betrieb genommen worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - 2 U (Kart) 7/12

    Begriff der selbständigen Anlage i.S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009

    Durch die Charakterisierung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2009 anhand des Adjektivs "weit" hat sich die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung allerdings eines mehrdeutigen Begriffs bedient, der in der rechtlichen Diskussion über den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 zu Missverständnissen bei der Auslegung sowohl der Gesetzesbegründung als auch des Gesetzes geführt hat (vgl. Stellungnahme des Nationalen Kontrollrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, BT-Drucks. 17/6247, S. 10 sowie einerseits: OLG Brandenburg, Urt. V. 17.07.2012, 6 U 50/11, juris Tz. 45; Urt. V. 16.09.2010, 12 U 79/10, juris Tz. 16; OLG Stuttgart, Urt. V. 25.05.2012, 3 U 193/11, juris Tz. 27 ff.; Oschmann in Altrock/Oschmann/Theobald, a.a.O., § 3, Rn. 22 und andererseits: Salje, EEG, 5. Aufl. 2009, § 3 Rn. 79; Richter, Die Behandlung mehrerer Biomasseanlagen im EEG 2009, NVwZ 2010, 1007 (1009); Bericht der Clearingstelle/EEG zu § 3 Abs. 2 EEG 2004/§ 3 Nr. 1 EEG 2009 vom 01.07.2010, Rn. 118).
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 23 O 25/11

    Anspruch eines Biogasanlagenbetreibers auf getrennte Einspeisevergütung für zwei

    Die von der Beklagten sowie insbesondere dem OLG Brandenburg (Urteil vom 16.09.2010, 12 U 79/10) vertretene Gegenansicht ist der Auffassung, dass die Definition des Anlagenbegriffs nach § 3 EEG 2009 sich weiterhin an der Regelung des § 3 Abs. 2 des EEG 2004 orientiere, also die nunmehr ungeschriebene Einschränkung enthalte, dass mehrere Anlagen, die sich gemeinsame betriebstechnisch notwendige Einrichtungen teilen - wie etwa den Fermenter in der Biogasanlage - als lediglich eine Anlage gelten.
  • LG Regensburg, 29.08.2011 - 3 O 896/11

    Erneuerbare Energien: Anlagenbegriff nach neuem Recht; Anlagenbegriff für die

    Wenn der Kläger Bezug nimmt auf die Entscheidung des OLG Brandenburg Urteil vom 16.09.2010 - 12 U 79/10, so kann der dort erfolgten Auslegung zur Anlagenaddition nicht überzeugend gefolgt werden: Aus der Tatsache, dass Infrastrukturmaßnahmen nur noch in der Gesetzesbegründung ihren Niederschlag finden, lässt sich noch kein Rückschluss darauf zurückführen, dass eine Anlagenzusammenfassung in § 3 Nr. 1 EEG n. F. vorgenommen werden kann.
  • LG Frankfurt/Oder, 31.01.2014 - 19 O 16/13
    Demgegenüber wurde in Rechtsprechung und einem Teil der Literatur auch die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in unmittelbarer Nähe zueinander errichtete Blockheizkraftwerke, die an denselben Fermenter angeschlossen sind, eine einzige Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 bilden (sog. weiter Anlagenbegriff; so OLG Brandenburg, Urteil v. 07.07.2012 - 6 U 50/11-; Urteil v. 16.09.2010 - 12 U 79/10-; OLG Düsseldorf ZNER 2013, 55 ff.; OLG Naumburg, Urteil v. 16.05.2013 - 2 U 129/12, jeweils juris; Gabler/Metzentin/Naujoks, EEG - Der Praxiskommentar, § 3 Rn. 73; Gabler/Metzentin/Bandelo, EEG, § 19 Rn. 4; Oschmann in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 3. Auflage, § 3 Rn. 24 Oschmann in Danna/Theobald, Energierecht, Stand 2012, § 3 Rn. 44 e).
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