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OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung der Antragsschrift im Sorgerechtsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Öffentliche Zustellung im Sorgerechtsstreit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Öffentliche Zustellung: Kein Fristbeginn für Beschwerde bei Unwirksamkeit wegen Nachforschungspflichtverletzung des Gerichts
Verfahrensgang
- AG Nauen, 06.08.2018 - 21 F 44/18
- OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14
Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
aa) Hätte die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Akten nicht angeordnet werden dürfen und wird durch diesen vermeidbaren Sorgfaltsmangel schwerwiegend gegen die §§ 15 II 1 FamFG, 185 ZPO verstoßen, so ist die öffentliche Zustellung jedenfalls insoweit unwirksam, dass sie für den Beginn von Rechtsmittelfristen nicht maßgeblich sein kann (BGH, NJW 2007, 303, Abs. 12 f.; 2012, 3583, Abs. 19; 2017, 886, Abs. 33).Es obliegt dem von den Zustellungswirkungen begünstigten Beteiligten (BGH, NJW 2012, 3583, Abs. 16 f.; 2017, 886, Abs. 37), alle geeigneten und zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln, um die Voraussetzungen eines unbekannten Aufenthaltsortes (§§ 15 II 1 FamFG, 185 Nr. 1 ZPO) darzulegen.
- BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08
Wasserpreise Wetzlar
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
§ 65 IV FamFG betrifft die internationale Zuständigkeit nicht (BGHZ 184, 169, Abs. 8). - BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05
Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
aa) Hätte die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Akten nicht angeordnet werden dürfen und wird durch diesen vermeidbaren Sorgfaltsmangel schwerwiegend gegen die §§ 15 II 1 FamFG, 185 ZPO verstoßen, so ist die öffentliche Zustellung jedenfalls insoweit unwirksam, dass sie für den Beginn von Rechtsmittelfristen nicht maßgeblich sein kann (BGH, NJW 2007, 303, Abs. 12 f.; 2012, 3583, Abs. 19; 2017, 886, Abs. 33).