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   OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19   

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https://dejure.org/2019,38713
OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19 (https://dejure.org/2019,38713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2019 - 13 UF 98/19 (https://dejure.org/2019,38713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 13 UF 98/19 (https://dejure.org/2019,38713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Öffentliche Zustellung im Sorgerechtsstreit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Zustellung: Kein Fristbeginn für Beschwerde bei Unwirksamkeit wegen Nachforschungspflichtverletzung des Gerichts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
    aa) Hätte die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Akten nicht angeordnet werden dürfen und wird durch diesen vermeidbaren Sorgfaltsmangel schwerwiegend gegen die §§ 15 II 1 FamFG, 185 ZPO verstoßen, so ist die öffentliche Zustellung jedenfalls insoweit unwirksam, dass sie für den Beginn von Rechtsmittelfristen nicht maßgeblich sein kann (BGH, NJW 2007, 303, Abs. 12 f.; 2012, 3583, Abs. 19; 2017, 886, Abs. 33).

    Es obliegt dem von den Zustellungswirkungen begünstigten Beteiligten (BGH, NJW 2012, 3583, Abs. 16 f.; 2017, 886, Abs. 37), alle geeigneten und zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln, um die Voraussetzungen eines unbekannten Aufenthaltsortes (§§ 15 II 1 FamFG, 185 Nr. 1 ZPO) darzulegen.

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
    § 65 IV FamFG betrifft die internationale Zuständigkeit nicht (BGHZ 184, 169, Abs. 8).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
    aa) Hätte die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Akten nicht angeordnet werden dürfen und wird durch diesen vermeidbaren Sorgfaltsmangel schwerwiegend gegen die §§ 15 II 1 FamFG, 185 ZPO verstoßen, so ist die öffentliche Zustellung jedenfalls insoweit unwirksam, dass sie für den Beginn von Rechtsmittelfristen nicht maßgeblich sein kann (BGH, NJW 2007, 303, Abs. 12 f.; 2012, 3583, Abs. 19; 2017, 886, Abs. 33).
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