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   OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21   

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https://dejure.org/2022,32877
OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21 (https://dejure.org/2022,32877)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2022 - 3 W 130/21 (https://dejure.org/2022,32877)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2022 - 3 W 130/21 (https://dejure.org/2022,32877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Bindungswirkung von wechselseitigen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament; Berliner Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Es müssen daher der gesamte Text der Verfügung und auch alle dem Richter zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde ausgewertet werden, die zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlich sind (BGH NJW-RR 2009, 1455 m.w.Nw.).

    (BGH NJW-RR 2009, 1455 m.w.Nw.).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG Köln Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 -BeckRS 2013, 9366).

    Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG …

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 31 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Denn den Ehegatten steht es frei zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, so dass sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. BGH NJW 1964, 2056; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.4.2021 - 20 W 3/20, BeckRS 2021, 32070 m.w.Nw.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 779).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15

    Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Denn den Ehegatten steht es frei zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, so dass sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. BGH NJW 1964, 2056; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.4.2021 - 20 W 3/20, BeckRS 2021, 32070 m.w.Nw.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 779).
  • OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13

    Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG …
  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Denn den Ehegatten steht es frei zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, so dass sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. BGH NJW 1964, 2056; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.4.2021 - 20 W 3/20, BeckRS 2021, 32070 m.w.Nw.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 779).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Für den klassischen Fall des Berliner Testaments wird allgemein anerkannt, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament die jeweilige Erbeinsetzung der Kinder der Erblasser als Schlusserben und die jeweilige Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen kann (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 1126, 1127; OLG Köln Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; OLG München NJW-RR 2011, 227; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13 -BeckRS 2013, 9366).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so ist bei der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entspricht, wobei der Wille des einen Ehegatten auch einen Anhalt für den Willen und die Vorstellung des anderen darstellen kann, weil die beiderseitigen Verfügungen nicht selten Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; BGH ZEV 2015, 345 Tz. 12 m.w.N.; KG DNotZ 2019, 297).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
    Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG …
  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01

    Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung

  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/13

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

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