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   OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17   

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https://dejure.org/2017,1585
OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,1585)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,1585)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,1585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    FamFG § 78 Abs. 4
    Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 186, 70), der der Senat folgt, ist entscheidend, ob ein bemittelter Rechtsuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2016 - 13 WF 237/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17
    Die auswärtige Rechtsanwältin konnte in erweitertem Umfang (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21.10.2016 - 13 WF 237/16 - juris) beigeordnet werden (§ 78 Abs. 3 FamFG), da besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Sinne von § 78 Abs. 4 FamFG vorliegen (vgl. BGHZ 159, 370 zu § 121 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17
    Die auswärtige Rechtsanwältin konnte in erweitertem Umfang (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21.10.2016 - 13 WF 237/16 - juris) beigeordnet werden (§ 78 Abs. 3 FamFG), da besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Sinne von § 78 Abs. 4 FamFG vorliegen (vgl. BGHZ 159, 370 zu § 121 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17
    Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Umgang) nicht anfechtbar ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138).
  • OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20

    Beiordnung eines auswärtigen Anwalts in Kindschaftssachen

    Besondere Umstände für die Beiordnung eines - hier allein in Betracht kommenden - Verkehrsanwalts im Sinne von § 78 Abs. 4 FamFG können vorliegen, wenn der Verfahrensgegenstand sehr persönliche, sensible und sich nach allgemeiner Lebenserfahrung erst in einem persönlichen Gespräch hinreichend auffächernde Hintergründe betrifft, wie es oftmals in Kindschaftssachen der Fall ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.1.2017 - 13 WF 12/17, BeckRS 2017, 100806; MüKo-FamFG/Viefhus, § 78 FamFG Rn. 40).
  • OLG Schleswig, 14.12.2020 - 15 WF 203/20

    Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der

    Allerdings ist zugleich davon auszugehen, dass die Hintergründe des Verfahrens sehr persönlich und sensibel waren und sich nach allgemeiner Lebenserfahrung erst in einem persönlichen Gespräch hinreichend auffächerten (vgl. insoweit zu Kindschaftsverfahren: OLG Brandenburg, NZFam 2017, 180).
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