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   OLG Brandenburg, 17.02.2003 - 13 U 1/03   

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https://dejure.org/2003,6806
OLG Brandenburg, 17.02.2003 - 13 U 1/03 (https://dejure.org/2003,6806)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2003 - 13 U 1/03 (https://dejure.org/2003,6806)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 13 U 1/03 (https://dejure.org/2003,6806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung einer Zustellung "demnächst" nach Einreichung der Klageschrift; Maßstab für die Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung durch die Partei; Zurechnung der Nachlässigkeit der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Zustellungsverzögerung; Mangelnde Vorsorge zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 270 Abs. 3 a. F.; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; VVG § 12 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 771
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68

    Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2003 - 13 U 1/03
    Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung befreite den Kläger und seine Prozeßbevollmächtigte nicht davon, von sich aus Vorsorge dafür zu treffen, daß der Kostenvorschuß alsbald nach eingehender Zahlungsaufforderung eingezahlt werden konnte, um baldmöglichst die Zustellung der Klageschrift zu bewirken (vgl. BGH VersR 1968, 1062/1063 - Verzögerung um 25 Tage im Dezember 1966).
  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Nur wenn sich die Zustellung aufgrund einer vom Kläger zu vertretender Weise aber darüber hinaus verzögert hätte, wäre die Klage somit auch nicht mehr als "demnächst" zugestellt anzusehen ( BGH , NJW 2004, Seite 3775; BGH , Grundeigentum 2006, Seite 1420; BGH , FamRZ 2004, Seiten 21 f.; OLG Hamm , ZfSch 2004, Seite 581; OLG Oldenburg , OLG-Report 2006, Seiten 724 f.; OLG Hamm , VersR 2004, Seiten 362 ff.; OLG Brandenburg , MDR 2003, Seiten 771 f.; LG Potsdam , Urteil vom 27.11.2002, Az.: 4 O 692/01 ).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06

    Schutz durch § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung - Fristbeginn der Verjährung

    Wie der Senat bereits in dem Hinweis vom 26.2.2008 (Bl. 343 f) im Einzelnen dargelegt hat - worauf vorab Bezug genommen wird -, endete vorliegend die gemäß § 199 Abs. 1 BGB zum 1.1.2002 in Lauf gesetzte, einschlägige regelmäßige - dreijährige - Verjährungsfrist nach § 195 BGB nämlich zum 31.12.2004 und war die am 18.2.2005 erfolgte Zustellung der Klage (vgl. Bl. 8) nicht mehr "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO, da der Kläger den Gerichtskostenvorschuss erst einen Monat nach Erhalt der Zahlungsaufforderung vom 7.1.2005, nämlich am 7.2.2005 (Bl. II) eingezahlt und deshalb nicht alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage getan hat, zumal er sich hierbei nachlässiges Verhalten seines Prozessbevollmächtigten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen muss (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 40/41; KG Berlin KGR 2000, 233; vgl. auch BGH VersR 1968, 1062/1063; NJW 1986, 1347/1348).
  • OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11

    Strafverfolgungsentschädigung: Beurteilung einer Zustellung als "demnächst";

    Demgemäß wird vertreten, dass auch nachlässiges Verhalten des Klägers und/oder seines Prozessbevollmächtigten respektive seiner Rechtsschutzversicherung schaden (OLG Brandenburg MDR 2003, 771 f).
  • ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03

    Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen

    Aber zum einen ist die bisherige Frist von 14 Tagen nicht als starre Regelfrist anzusehen (vgl. Musielak/Wolst , ZPO, 3. Aufl., 2002, § 167 Rz. 7; unklar OLG Brandenburg, Urt. v. 17.2.2003 -- 13 U 1/03 = MDR 2003, 771: "regelmäßig nur Verzdgerung von bis zu 14 Tagen") und es müssen nicht unbedingt genau 14 Tage sein (vgl. z.B. Musielak/Wolst , aaO: drei Wochen; Thomas/Putzo , aaO, § 167 Rz. 12: zwei bis drei Wochen).
  • LG Dortmund, 08.02.2019 - 3 O 420/17
    Damit handelt es sich nicht mehr um eine "demnächst"-Zustellung (so ausdrücklich für 21 Kalendertage: KG, Urt. v. 15.01.2010 - 6 U 76/09 - BeckRS 2010, 3502; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2003 - 13 U 1/03 - OLG-NL 2003, 166).
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